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Neue Leitlinie stärkt Frauenversorgung nach sexualisierter Gewalterfahrung
„Mit dieser Leitlinie setzen wir ein klares Zeichen für eine noch bessere interdisziplinäre Zusammenarbeit von Gynäkologie, Rechtsmedizin, Psychotraumatologie und Fachberatungsstellen – und damit für eine Versorgung, die betroffene Frauen ernst nimmt, schützt und stärkt.“
Prof. Dr. Gert Naumann, DGGG-Präsident
„Die steigende Zahl der Anzeigen zeigt, dass verbesserte Strukturen zur medizinischen Soforthilfe und zur vertraulichen Spurensicherung wirken. Gleichzeitig besteht erheblicher politischer Nachholbedarf: Obwohl seit 2020 ein bundesweiter Anspruch auf vertrauliche Spurensicherung nach sexualisierter Gewalt gilt, kommen viele Bundesländer ihrer Verpflichtung zur Umsetzung und gesicherten Finanzierung weiterhin nicht ausreichend nach. Dadurch entstehen regionale Unterschiede und unsichere Zugangswege für Betroffene. Dass die Möglichkeit einer vertraulichen Spurensicherung vom Wohnort abhängt, ist nicht hinnehmbar. Die Länder müssen daher unverzüglich verbindliche Regelungen treffen, die Finanzierung eindeutig klären und den Zugang überall sicherstellen. Ebenso notwendig sind eine sensible gynäkologische Nachsorge und speziell geschulte Praxisteams, die Anzeichen von Gewalt erkennen und jede Untersuchung einfühlsam, transparent und im klaren Einverständnis der Patientin gestalten.“
Dr. Cornelia Hösemann, 3. BVF-Vorsitzende, Mitglied der Kommission Häusliche Gewalt der Sächsischen Landesärztekammer
„Es ist nicht Aufgabe des involvierten medizinischen Personals, den Wahrheitsgehalt der Aussagen der Betroffene zum Tathergang zu bewerten. Die Glaubwürdigkeit von Betroffenen ist nicht in Zweifel zu ziehen. Bezüglich der Dokumentation ist eine sachlich-neutrale Darstellung des Geschilderten für ein juristisches Verfahren von großer Bedeutung.“
Prof. Dr. Matthias David, Leitlinienkoordinator
Nach der Veröffentlichung durch die AWMF weisen die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. und der Berufsverband der Frauenärztinnen und Frauenärzte e.V. auf die neue S1-Leitlinie „Empfehlungen zur Betreuung und Versorgung von weiblichen Betroffenen sexualisierter Gewalt“ hin. Die Handlungsempfehlung soll sicherstellen, dass betroffene Frauen nach erlebter sexualisierter Gewalt bundesweit eine fachgerechte, traumasensible und rechtssichere Versorgung erhalten.

Nach erlebter sexualisierter Gewalt sollen Frauen eine fachgerechte, traumasensible und rechtssichere Versorgung erhalten.
© Getty Images | Kseniya Ovchinnikova
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