Neben bekannten Risikofaktoren für die Ausübung von Gewalttaten wie kriminelle Vorgeschichte, Gewalterfahrung, geringer Bildungsstand und männliches Geschlecht, können auch einige psychische Erkrankungen wie Schizophrenie oder Abhängigkeitserkrankungen das Risiko für Aggressivität und Gewalttaten erhöhen. Die meisten Menschen, auch mit mehreren dieser Risikofaktoren, werden aber nie Gewalttaten ausüben.
Nach jeder Gewalttat von Einzeltätern oder Einzeltäterinnen in der Öffentlichkeit wird der Ruf laut, die Gefahr bereits im Vorfeld einzudämmen. Schon im Koalitionsvertrag der aktuellen Regierung wurde das Ziel formuliert, Risikopotenziale bei Personen mit psychischen Auffälligkeiten früh zu erkennen und ein Risikomanagement einführen zu wollen. Das im Juni 2025 von der Innenministerkonferenz beschlossene „integrierte Risikomanagement bei Menschen mit psychischen Erkrankungen“, sieht u.a. vor, die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern zu verbessern. Dies würde z.B. auch die Weitergabe gesundheitsbezogener Daten zwischen Kliniken und Sicherheitsbehörden sowie die stationäre Unterbringung von Personen auch über eine akute Gefahrenlage hinaus beinhalten. Dem berechtigten Wunsch nach mehr Sicherheit steht aber immer die Frage entgegen, ob dies tatsächlich die Weitergabe sensibler Daten oder eine Einschränkung der Freiheitsrechte rechtfertigt.1