Zoff bei der Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)! Die Co-Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes (HÄV), Prof. Nicola Buhlinger-Göpfarth, lässt es sich nicht nehmen, beim Reizthema der neuen hausärztlichen Vorhaltepauschale gegen die KBV-Spitze zu schießen. Deren Umgang mit dem Thema sei „mutlos“. Der Vorstandsvorsitzende der KBV dagegen lobt die getroffene Einigung. Aus der Sicht von Dr. Andreas Gassen ist die „Kuh vom Eis“. Ganz einig sind sich die Ärztinnen und Ärzte jedoch im Protest gegen die Sparpläne der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV). Und auch die Evergreens Regressforderungen und IT-Technik sorgen für vereinten Delegierten-Frust. Ein Überblick darüber, was alles bei der KBV-September-Vertreterversammlung wichtig war.
Die neue Pauschale erklärt
Zur Erinnerung: Die hausärztliche Vorhaltepauschale tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Für die Ausgestaltung sind die KBV und der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) im Bewertungsausschuss zuständig. Dafür wird die Gebührenordnungsposition (GOP) 03040, in der die Pauschale geregelt ist, geändert. Die GOP-Änderung geht auf das Anfang des Jahres verabschiedete Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz zurück und sollte „weder zu Mehrausgaben noch zu Minderausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung führen“. Mitte August geben KBV und GKV-SV ihre Lösung bekannt: Die GOP 03040 wird zunächst von 138 auf 128 Punkte abgesenkt. Es werden 10 Kriterien eingeführt. Je mehr man erfüllt, desto mehr profitiert die Praxis.
Es gibt einen Zuschlag von 10 Punkten, wenn mindestens 2 Kriterien erfüllt sind. Werden mindestens 8 erreicht, gibt es 30 Punkte dazu. Heißt: Bei 2 erfüllten Kriterien – was schon jetzt bei fast allen Praxen der Fall sein dürfte – landet man bei den ursprünglichen 138 Punkten in der GOP 03040. Bei den Kriterien handelt es sich unter anderem um Haus- und Pflegeheimbesuche, geriatrische/palliativmedizinische Versorgung, Schutzimpfungen und erweiterte Praxisöffnungszeiten.
Randbemerkung: Hausarztpraxen, die weniger als 10 Schutzimpfungen im Quartal durchführen, müssen einen Abschlag auf die Pauschale von 40 % hinnehmen. Diabetologische Schwerpunktpraxen, HIV-Schwerpunktpraxen und Substitutionspraxen erhalten den 10-Punkte-Zuschlag ohne die Erfüllung einer Mindestanzahl von Kriterien. Sie sind auch von der Mindestimpfzahl ausgenommen.
Bloße Schadensbegrenzung
Mit dem vergleichsweise einfach zu erreichenden 10-Punkte-Zuschlag dürfte sich finanziell wenig verändern. Aus KBV-Sicht ist das genau das Ziel der Aushandlung mit dem GKV-SV gewesen. Wie der Vorstandsvorsitzende Gassen sagt, ist es bei der jetzigen Regelung im Wesentlichen um „Schadenbegrenzung“ gegangen – das Ergebnis sei letztlich nur „nervige zusätzliche“ Bürokratie. Das Problem sei die gesetzliche Vorgabe, die eine kostenneutrale Ausgestaltung vorgibt.
„Wir sind uns einig, dass wir uns dafür nicht gegenseitig in die Kassen greifen können“, so Gassen. Vielfach hätte bei drohenden Umverteilungsszenarien die Existenz von kleineren Praxen auf dem Spiel gestanden. „Wir können nicht den Bestandspraxen Geld entziehen, um die schöne neue Welt der hausärztlichen Großpraxis abzubilden.“
HÄV-Kritik an dem „bequemen“ Weg
Buhlinger-Göpfarth, VV-Delegierte, aber besser bekannt in ihrer Rolle als HÄV-Spitze, kritisiert die Lösung. Für die Zielsetzung, hausärztliche Interessen zu stärken, gerade für kleine Praxen, wäre Umverteilung nötig gewesen. „Eigentlich keine unlösbare Aufgabe, aber eine, die Mut gebraucht hätte!“ Eine zusätzliche Förderung hausärztlicher Versorgungsstrukturen und Leistungsbreite werde nun auf jeden Fall nicht erreicht – die gefundene Lösung sei lediglich „bequemer“.
Die Hausärztin Dr. Doris Reinhardt von der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) sagt zähneknirschend: „Als KV-Vorstand bin ich nicht stolz darauf, nun hier bei der Umsetzung beteiligt zu sein. Es braucht eine komplett neue Denke.“ Hausärztliche Versorgung sei lebenslange Begleitung, die bei einer akuten Beschwerde in Anspruch genommen werde. „Dieses Vorhalten von hausärztlicher Ressource nicht zu finanzieren, ist rücksichtslos und unverantwortlich“, richtet sich ihr Protest aber primär gegen die Politik. Der einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) bilde das Finanzieren der Vorhaltung „bei Weitem“ nicht ab.
Buhlinger-Göpfarth sagt ebenfalls: „Die Politik wäre verantwortlich gewesen, ein Preisschild für die Förderung der Hausärzte mitzugeben.“ Auch für Gassen spricht viel dafür, hausärztliche Kompetenz zu stärken. Dafür müsste es aber „frische Geldmittel“ geben.
Bankrotterklärung für den Sozialstaat
Harmonischer, wenn auch nicht minder hitzig, wird bei der VV die aktuelle Debatte um die von
Kassenseite vorgeschlagenen Sparpläne thematisiert. Gassen fordert Ehrlichkeit statt „Spargesetzen mit der Heckenschere“. Konkret geht es um kürzlich bekannt gewordene Sparkonzepte der GKV. Diese sind sowohl altbekannt als auch provozierend: Allen voran die Idee eines Ausgabenmoratoriums und der Wiedereinführung von Budgetgrenzen erzürnen die Ärzte. „Die Vorschläge des GKV-Vorstandsvorsitzenden Oliver Blatt wären ein Salto mortale für die ambulante Versorgung“, klagt Gassen.
Die Vorsitzende der VV, Dr. Petra Reis-Berkowicz, wird in ihrem Appell emotional: „Einnahmenorientierte Ausgabenpolitik klingt erstmal smart. Aber letztlich bedeutet das in der aktuellen Situation nichts anderes als Leistungskürzungen.“ Auch ihr fehlt die Ehrlichkeit, denn die „Politik und Kassen legen nicht ihre Karten auf den Tisch“. Stattdessen würde den Bürgern weiter ein „unendliches Leistungsversprechen“ gemacht. Es drohe ein „Paradigmenwechsel“, nach dem nicht mehr medizinische oder psychotherapeutische Bedarfe über die Versorgung entscheiden, sondern wirtschaftliche Zwänge. Also letztlich die GKV-Kassenlage und die Staatsfinanzen.
Gassen ergänzt: Das sei nicht nur eine „Bankrotterklärung für den Sozialstaat“, sondern auch der „Anfang vom Ende des Solidaritätsgedankens in der gesetzlichen Krankenversicherung“. Bei der Diskussion darüber, was der Sozialstaat grundsätzlich leisten soll und kann, und wo man sparen kann, seien die Vertragsärzte aus KBV-Sicht ohnehin die falsche Adresse. „Die niedergelassenen ambulanten Strukturen sind einer der wenigen Aktivposten“, so Gassen. Statt diese zu fördern und zu unterstützen, würden lieber „unfassbare Gelder in die Raupe Nimmersatt, die Krankenhäuser, versenkt“.
Regress-Fall sorgt weiter für Frust
Für große Verstimmung in der Ärzteschaft sorgt auch der jüngste
Entscheid des Bundessozialgerichts, welcher die Revision eines Arztes in einem Regressfall ablehnt. Diesem droht eine Zahlung von rund 490.000 € wegen des Formfehlers, einen Unterschriftstempel für Verschreibungen genutzt zu haben. Hierzu wird ein Antrag einstimmig angenommen. KBV-Vorständin Dr. Sybille Steiner fasst dessen Inhalt zusammen: „Kein finanzieller Schaden? Dann auch kein Regress!“
Medizinische und wirtschaftlich sachgerechte Verordnungen dürften nicht zum Regress führen. Das müsse auch bei Off-label-use gelten. In dem Zusammenhang wiederholt die KBV ihre Forderung, dass für alle Verordnungen und Wirtschaftlichkeitsprüfungen die im Koalitionsvertrag versprochene Bagatellgrenze eingeführt werden müsse.
Ambulante Weiterbildung im Fokus
Viel Raum nimmt bei der VV das Thema der ambulanten Weiterbildung ein. In 2 angenommenen Anträgen fordert die KBV, stärker bei der Ausgestaltung der Weiterbildungsordnung beteiligt zu werden und eine unbegrenzte Finanzierung der Weiterbildung von Fachärzten und Psychotherapeuten. „Warum müssen unsere Mitglieder die Weiterbildungsassistenz bezahlen?“, fragt Dr. Karsten Braun, Vorstandsvorsitzender der KVBW. Notwendig sei zudem, einen Weiterbildungsabschnitt im ambulanten Bereich verpflichtend einzuführen. „In der ambulanten Versorgung fehlen Leute. Wenn die jungen Mediziner in den Praxen draußen vor Ort die Medizin erlebt haben, bleiben sie dort auch öfter kleben“, so Brauns Logik.
Probleme mit den PVS-Herstellern
KBV-Vorständin Steiner nutzt ihr Statement, um über den aktuellen Stand der elektronischen Patientenakte (ePA) zu berichten und Kritik an gematik und Politik zu üben. Stand jetzt seien 1/5 der Praxen immer noch ohne ein Praxisverwaltungssystem (PVS) mit funktionierendem ePA-Modul. Die Schuld liege aber nicht bei den Medizinern, sondern bei den Softwareherstellern, die nicht liefern. Trotzdem gelte ab 1. Oktober die Pflicht zum Einsatz der ePA – ab nächstem Jahr hinterlegt mit empfindlichen Sanktionen bis hin zum kompletten Abrechnungsausschluss.
„Warum drohen diese Sanktionen den Praxen und nicht den Herstellern?“, fragt Steiner. Der „Tipp“ der gematik, man könne „ja einfach das PVS wechseln“, sei „fast schon zynisch“. Ein Wechsel bedeute eine große Investition und oftmals stellten sich die alten PVS-Hersteller quer. Während Krankenhäuser massiv beim digitalen Umbau gefördert würden, erhielten Praxen etwa beim PVS-Wechsel keinerlei (finanzielle) Unterstützung. „Was wir brauchen, sind weitere Übergangsregelungen“, schließt Steiner.
Der Beitrag ist im Original auf Univadis.de erschienen.