Abrechnung

Verordnungs- und Behandlungsweise mit dem Fachgruppen-Durchschnitt vergleichen

Vertragsärztinnen und Vertragsärzte werden regelmäßig mit dem Durchschnitt ihrer Fachgruppe verglichen. Werden Verordnungen oder Behandlungen als überdurchschnittlich bewertet, drohen Regresse.

24.06.2026Lesedauer: ca. 1 MinuteVon: Redaktion des Ärzteportals www.der-niedergelassene-arzt.de
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Anhand der Morbiditätsstatistik der KV Nordrhein lässt sich prüfen, ob sich die eigene Verordnungsweise vom Durchschnitt der Fachgruppe unterscheidet.

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Die erbrachten Leistungen sowie Arznei-, Heil- und Hilfsmittel müssen mit den jeweils gestellten Behandlungsdiagnosen übereinstimmen. Eine einzelne Ärztin bzw. ein einzelner Arzt erhält keine Einsicht in die Häufigkeit der Diagnosen seiner Kolleginnen und Kollegen derselben Fachgruppe, sodass eine überdurchschnittliche Verordnungs- oder Behandlungsweise oft schwer zu begründen ist.

Häufige Behandlungsdiagnosen

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