Wenn das Gesundheitsamt kommt

Praxisbegehung und Meldepflichten: Das sollten Sie wissen

Wenn Sie sich in Ihrer eigenen Arztpraxis niederlassen, kommt in der Regel direkt die erste Meldepflicht an das Gesundheitsamt auf Sie zu. Der Virchowbund erklärt, warum Sie sich bereits zum Start melden müssen, wie eine Praxisbegehung abläuft – und worauf Sie sich vorbereiten sollten.

06.07.2026Von: Virchowbund
Praxisbegehung

Bei der Praxisbegehung müssen Inhaber damit rechnen, dass jeder Winkel und jede Schublade inspiziert wird.

© mit Hilfe von KI erstellt

Was muss ich dem Gesundheitsamt zu Beginn meiner Niederlassung melden?

In der Regel müssen sich niedergelassene Ärztinnen und Ärzte noch vor oder unmittelbar nach der Praxiseröffnung beim Gesundheitsamt melden. Die rechtliche Grundlage dafür liegt in den jeweiligen landesrechtlichen Gesetzen, z. B. in Hessen im Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD). Der Virchowbund rät deshalb: Erkundigen Sie sich, welche spezifischen Vorgaben in Ihrem Bundesland bestehen. Danach kann es sogar sein, dass sich das Gesundheitsamt direkt zu einer Erstbegehung anmeldet. Deshalb ist es wichtig, dass Sie als Praxisinhaber von Anfang an wissen, welche Pflichten Sie z. B. in Bezug auf Hygiene, Abfallentsorgung, den Umgang mit Medizinprodukten und Arbeitsschutz haben. 

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