Kostenlose Lungenkrebs-Früherkennung
Starke Raucherinnen und Raucher haben ab dem 1. April Anspruch auf eine jährliche
kostenlose Untersuchung zur Früherkennung von Lungenkrebs. Aktive und ehemalige Raucher im Alter zwischen 50 und 75 Jahren können sich künftig alle 12 Monate mittels Niedrigdosis-Computertomographie (NDCT) untersuchen lassen. Die Leistung wird von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Bis man einen Termin bekommt, könnte es allerdings noch etwas länger dauern. Ärztinnen und Ärzte sowie Radiologinnen und Radiologen brauchen dafür eine besondere Fortbildung, letztere darüber hinaus eine Genehmigung, wie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mitteilte. Einzelheiten zur Lungenkrebs-Früherkennung fasst die
KBV in einer Praxisinfo zusammen.
Vergütung psychotherapeutischer Leistungen wird um fast fünf Prozent gekürzt
Die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen wird zum 1. April um 4,5 Prozent abgesenkt. Das hat der Erweiterte Bewertungsausschuss kürzlich beschlossen, nachdem die Verhandlungen zwischen KBV und GKV-Spitzenverband gescheitert waren. KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen sprach von einer „fatalen Entscheidung“, die zulasten psychisch kranker Menschen gehe und die die Psychotherapeuten massiv benachteilige.
KBV rät zum Einspielen aktueller PVS-Updates
Um Unterbrechungen im Praxisalltag zu vermeiden, sollten Praxen zeitnah die aktuellen Updates ihrer Softwarehersteller einspielen. Da zum 1. April neue technische Spezifikationen für das eRezept und die eAU in Kraft treten, ist eine Systemaktualisierung für die weitere reibungslose Nutzung zwingend erforderlich. Praxen sollten hierzu die spezifischen Wartungshinweise ihres PVS-Anbieters beachten,
rät die KBV.
Höhere Zuzahlungsbeträge für Heilmittel in Praxen
Arztpraxen, die Krankengymnastik, Massagetherapie oder andere Heilmittel selbst durchführen und nach EBM abrechnen, müssen ab 1. April von ihren Patienten eine höhere Zuzahlung einziehen. Hintergrund sind die zwischen GKV-Spitzenverband und Heilmittelverbänden neu vereinbarten Preise, auf deren Basis die gesetzliche Eigenbeteiligung von 10 % berechnet wird. Die neuen Beträge gelten für Arztpraxen ab dem 1. April 2026 (nach technischer Umsetzung in der Software).
Vergütung für neue DiGA im EBM geregelt
Ab dem 1. April wird die Vergütung für die Nutzung und Verlaufskontrolle medizinischer Apps im EBM erweitert. Im Fokus steht dabei die dauerhaft gelistete DiGA „Kranus Mictera“, die zur Behandlung von Harninkontinenz bei Frauen eingesetzt wird. Hausärzte, Gynäkologen und weitere spezialisierte Fachgruppen können für die Auswertung und Begleitung dieser Anwendung einmal im Krankheitsfall die neue Zusatzpauschale GOP 01482 abrechnen. Diese ist mit 64 Punkten (8,15 Euro) bewertet und wird aktuell extrabudgetär vergütet.
Parallel dazu gibt es neue Abrechnungsmöglichkeiten für zwei weitere Apps, die vorläufig in das DiGA-Verzeichnis zur Erprobung aufgenommen wurden: „Oviva Direkt Bluthochdruck“ sowie die App „INKA“ (Indikation überaktive Blase). Für die ärztliche Verlaufskontrolle dieser Anwendungen können berechtigte Fachgruppen ab April die Pauschale 86700 berechnen. Diese Anpassung der Anlage 34 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) trägt dem Umstand Rechnung, dass das BfArM für diese DiGA spezifische ärztliche Tätigkeiten als notwendig definiert hat. Eine dauerhafte Listung dieser beiden Anwendungen erfolgt nach dem erfolgreichen Nachweis eines positiven Versorgungseffekts durch die Hersteller.
Vergütung für neues Alzheimer-Medikament Leqembi geregelt
Ab April können spezialisierte Fachärzte (Neurologie, Psychiatrie, Nervenheilkunde) die Behandlung mit dem Alzheimer-Wirkstoff Lecanemab über den EBM abrechnen. Die Vergütung erfolgt überwiegend extrabudgetär, wofür die entsprechenden GOP zwingend mit dem Suffix „A“ (z. B. GOP 02101A für die Infusion) gekennzeichnet werden müssen.
Neu in den EBM aufgenommen wurde die GOP 11602 (53,76 Euro) zur Bestimmung des ApoE-Genotyps, die vor der Erstanwendung zwingend vorgeschrieben ist. Voraussetzung hierfür ist eine gesicherte frühe Alzheimer-Erkrankung mit nachgewiesener Amyloid-Beta-Pathologie. Die Therapie erfolgt als 14-tägige intravenöse Infusion über 60 Minuten. Bei der ersten Gabe ist eine anschließende Überwachung von 2,5 Stunden verpflichtend. Zur Therapiekontrolle sind regelmäßige MRT-Untersuchungen des Gehirns vorgesehen.
Trotz der Entscheidung des G-BA, vorerst keinen Zusatznutzen festzustellen, bleibt das Medikament uneingeschränkt verordnungsfähig. Die fachärztliche Durchführung setzt Erfahrung in der Alzheimer-Behandlung und zeitnahen Zugang zu MRT-Diagnostik voraus.
Erweiterung des Neugeborenen-Screenings ab Mitte Mai
Ab dem 15. Mai 2026 wird das Neugeborenen-Screening um Untersuchungen zur Früherkennung eines Vitamin-B12-Mangels sowie der Stoffwechselerkrankungen Homocystinurie, Propionazidämie und Methylmalonazidurie ergänzt.
Um den erhöhten Laboraufwand abzubilden, steigt die Bewertung der GOP 01724 bereits ab April um 43 Punkte auf insgesamt 365 Punkte (ein Plus von 5,48 Euro).
Tuberkulose: Labordiagnostik für Ausschluss angepasst
Im Bereich der Laborleistungen wurde die GOP 32670 an den aktuellen Stand der Technik angepasst. Für den Ausschluss einer latenten oder aktiven Tuberkulose steht nun neben dem klassischen IGRA-Test (wie QuantiFERON) als gleichwertige Alternative die quantitative Bestimmung des Proteins IP-10 (Interferon-gamma-induziertes Protein 10) ab April zur Verfügung.