Ihre Berufshaftpflichtversicherung greift, wenn ein Patient zum Beispiel durch einen Behandlungsfehler Schaden erlitten hat. Viele Ärztinnen und Ärzte gehen aber davon aus, dass diese Versicherung auch nach der Aufgabe der Praxis oder dem Eintritt in den Ruhestand ausreichend Schutz bietet. Der Virchowbund warnt: Das ist ein Trugschluss.
Warum entsteht eine Versicherungslücke?
Der Versicherungsschutz besteht, wenn das Schadenereignis – also der Eintritt der konkreten Schädigung – während der Laufzeit des Versicherungsvertrages erfolgt. Maßgeblich ist dabei aber nicht der Zeitpunkt des Behandlungsfehlers. Sondern der Zeitpunkt, zu dem sich dieser Fehler beim Patienten auswirkt. Häufig treffen diese Ereignisse zeitlich aufeinander. Aber eben nicht immer.
Wenn also die Schädigung beim Patienten erst nach Beendigung des Versicherungsschutzes eintritt und keine sogenannte Nachhaftungsregelung vereinbart ist: Dann besteht auch kein Versicherungsschutz.
Urteil aus der Praxis: Gericht bestätigt Rechtsauffassung zur Berufshaftpflicht
Deutlich wird das Problem mit der fehlenden Nachhaftungsregelung an einem Gerichtsurteil aus dem Jahr 2008. Ein niedergelassener Arzt informierte einen Patienten 2003 nicht über einen histologischen Befund. Die notwendige Operation erfolgte erst 2006 – zu einem Zeitpunkt, als die Berufshaftpflichtversicherung des Arztes bereits beendet war.
Die Versicherung verweigerte die Zahlung mit der Begründung, dass das Schadenereignis (eine Darmoperation mit Komplikationen) erst 2006 eingetreten sei. Das Landgericht Hamburg (Az. 323 O 408/07) bestätigte diese Auffassung: Entscheidend sei der Eintritt des Schadens, nicht die Pflichtverletzung.
Bei drohenden Rechtsstreitigkeiten mit der Berufshaftpflicht oder mit Patienten empfiehlt der Virchowbund generell, sich juristischen Beistand zu holen, zum Beispiel über die Rechtsberatung des Berufsverbandes.
Ende der Berufstätigkeit bedeutet nicht Ende des Haftungsrisikos
Auch nach Aufgabe der Praxis besteht also ein Haftungsrisiko. Der Virchowbund rät deshalb: Um in keine Versicherungslücke zu rutschen, sollten Sie unbedingt eine Nachhaftungsregelung oder -versicherung abschließen.
Ohne eine solche Regelung können Ärzte im Ruhestand auch persönlich für Behandlungsfehler in Haftung genommen werden. Das kann schlimmstenfalls sogar deren Erben passieren, die dann existenzbedrohende Forderungen stemmen müssen. Denn Personenschäden führen oft zu hohen Schadenssummen, die Haftung des Arztes ist der Höhe nach unbegrenzt.
Tipps für die Praxis
Der Ärzteverband Virchowbund und die Versicherungsexperten der Ecclesia Gruppe empfehlen:
- Klären Sie rechtzeitig Ihren Versicherungsstatus, um in keine Versicherungslücke zu fallen.
- Beachten Sie auch die langfristigen Risiken: Ansprüche können auch erst Jahrzehnte später gegen Sie vorgebracht werden. Die Verjährungsfristen liegen bei Gesundheitsschäden bei bis zu 30 Jahren.
- Suchen Sie sich eine kompetente Beratung: Ihr Versicherungsberater oder -makler sollte provisionsunabhängig beraten, auf Ärztinnen und Ärzte spezialisiert sein und sich mit Risiken und Besonderheiten der ärztlichen Tätigkeiten auskennen.
Konditionen prüfen
Arzthaftpflichtversicherer gehen mit dem Thema Nachhaftung unterschiedlich um. Häufig begrenzen die Versicherer den Schutz für eintretende Versicherungsfälle auf wenige Jahre nach Vertragsbeendigung. Dieser Zeitraum kann aber zu kurz sein.
Manche Versicherer begrenzen außerdem die Höchstersatzleistung während dieser Nach¬haftungszeit auf den zum Zeitpunkt der Vertragsaufhebung unverbrauchten Teil der Versicherungssumme. Sind bereits Schadenersatzansprüche anhängig, kann auch das problematisch sein.
Übergang zum Ruhestand: Was muss ich bei meiner Berufshaftpflicht prüfen?
Als Ärztin oder Arzt sollten Sie vor Beendigung Ihrer beruflichen Tätigkeit prüfen, ob die bestehende Berufshaftpflicht eine Nachhaftungsklausel enthält. Ist dies nicht der Fall oder sind die vorhandenen Regelungen nicht ausreichend, vergleichen Sie die Konditionen bei verschiedenen Anbietern. Der Rat des Virchowbundes und der Ecclesia Gruppe ist hier: Haben Sie insbesondere die Versicherungssumme und die Konditionen zu Höchstgrenzen und Ausschlüssen im Blick.