Organisatorische und bürokratische Tätigkeiten sind meist einfach im Homeoffice zu erledigen. Dokumentation und Abrechnung, Praxisorganisation, Fortbildungen, Vor- oder Nachbereitung von Teammeetings und vieles mehr können Ärzte und MFA ohne große Hürden auch von zuhause erledigen.
Einige Beispiele für ärztliche Tätigkeiten im Homeoffice sind
Medizinische Fachangestellte können z. B. folgende Aufgaben übernehmen
Das Digitalgesetz von 2024 erlaubt Ärztinnen und Ärzten, Videosprechstunden von zuhause anzubieten. Was Ärzte dabei beachten müssen, ist in der Musterberufsordnung für deutsche Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä) in § 7 Abs. 4 geregelt. Die Voraussetzungen für eine (ausschließliche) Fernbehandlung lauten:
Das Potenzial für Videosprechstunden und andere Formen der Fernbehandlung ist von Fachgruppe zu Fachgruppe unterschiedlich. Auf der Virchowbund-Webseite finden Sie
Tipps für die Videosprechstunde und wie Sie die
Videosprechstunde im Notdienst abrechnen.
Neben einem Computer oder Laptop gehören eine stabile Telefon- und Internetverbindung zur Grundausstattung für Ärzte und MFA im Homeoffice. Auch ein Drucker sollte vorhanden sein. Wird eine Videosprechstunde angeboten, sollten ein (kabelloses) Headset und eine Kamera vorhanden sein. Wenn Ärzte oder MFA von zuhause arbeiten wollen, brauchen sie für viele Aufgaben Zugriff auf das PVS bzw. die Patientenakten. Das gilt auch für andere Bestandteile der Praxis-IT, etwa die Telefonanlage. Cloudbasierte PVS-Systeme bieten hier einen Vorteil, da Remote-Zugänge leicht einzurichten sind.
Der Homeoffice-Arbeitsplatz von Ärztinnen und Ärzten ist durch mehrere rechtliche Grundlagen geregelt. Neben den betrieblichen Vorgaben der jeweiligen Praxis oder Klinik sind das vor allem das Arbeitsrecht und die Berufsordnung der Ärztekammer. § 17 Abs, 2 MBO-Ä gestattet es Ärzten, über den Praxissitz hinaus an zwei weiteren Orten ärztlich tätig zu sein – zum Beispiel im Homeoffice.
Arbeit in einem eigenen Arbeitszimmer oder auch am Küchentisch? Das kommt ebenfalls auf die zu erledigenden Aufgaben an:
Der Virchowbund-Jurist Dominik Neumaier erklärt: „Der Datenschutz und die Pflicht zur Verschwiegenheit gelten auch zuhause. Heißt: Sie müssen sicherstellen, dass Partner, Kinder oder andere Dritte keinen Zugang zu Patientendaten haben. Auch Telemedizin, zum Beispiel per Videosprechstunde, muss in einem geschützten Raum stattfinden und störungsfrei ablaufen können.“