Seit 1. Januar
Zahnärztliche Früherkennung ab sofort im Gelben Heft dokumentiert
Seit dem 1. Januar 2026 werden neben den zehn ärztlichen auch die sechs zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen (Z1 bis Z6) bei allen Kindern im Alter von sechs Monaten bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr im sogenannten Gelben Heft dokumentiert.
20.01.2026Von: KZBV und GKV-Spitzenverband

Ab Januar 2026 gilt: Eltern nehmen zum Zahnarzttermin ihres Kindes das Gelbe Heft mit.
© Getty Images | mediaphotos
Die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen umfassen die klinische Untersuchung und Beratung zur Mundhygiene, Ernährung sowie zur Fluorid-Anwendung. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband begrüßen, dass nun alle Früherkennungsuntersuchungen der kleinen Patientinnen und Patienten verbindlich und übersichtlich in einem Dokument festgehalten werden. So wird die Mundgesundheit von Kindesalter an gefördert und frühe Karies kann vermieden werden.
Martin Hendges, Vorstandsvorsitzender der KZBV hebt die Bedeutung gesunder Zähne als wichtiger Bestandteil der Gesundheitsvorsorge im Kindersalter hervor: „Gesunde Milchzähne sind eine wesentliche Voraussetzung für das Kieferwachstum, die Entwicklung des bleibenden Gebisses und die Sprachentwicklung des Kindes. Damit sind frühzeitige zahnärztliche Untersuchungen eine der Hauptkomponenten der Gesundheitsvorsorge im Kindesalter." Durch die gemeinsame Dokumentation mit den ärztlichen Untersuchungen rücken wir die Zahngesundheit bereits in der frühen Lebensphase noch stärker in den Fokus und unterstreichen die hohe Bedeutung der zahnmedizinischen Vorsorge." Eine umfassende Prävention könne nur gelingen, wenn alle an einem Strang ziehen. Das Gelbe Heft als bei allen Eltern bekanntes und etabliertes Medium sei daher genau der richtige Ort dafür. Die Inanspruchnahme der Z1 bis Z6 müsse für die Eltern genauso selbstverständlich werden wie jene der ärztlichen Untersuchungen U1 bis U9.
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