Die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen umfassen die klinische Untersuchung und Beratung zur Mundhygiene, Ernährung sowie zur Fluorid-Anwendung. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband begrüßen, dass nun alle Früherkennungsuntersuchungen der kleinen Patientinnen und Patienten verbindlich und übersichtlich in einem Dokument festgehalten werden. So wird die Mundgesundheit von Kindesalter an gefördert und frühe Karies kann vermieden werden.
Martin Hendges, Vorstandsvorsitzender der KZBV hebt die Bedeutung gesunder Zähne als wichtiger Bestandteil der Gesundheitsvorsorge im Kindersalter hervor: „Gesunde Milchzähne sind eine wesentliche Voraussetzung für das Kieferwachstum, die Entwicklung des bleibenden Gebisses und die Sprachentwicklung des Kindes. Damit sind frühzeitige zahnärztliche Untersuchungen eine der Hauptkomponenten der Gesundheitsvorsorge im Kindesalter." Durch die gemeinsame Dokumentation mit den ärztlichen Untersuchungen rücken wir die Zahngesundheit bereits in der frühen Lebensphase noch stärker in den Fokus und unterstreichen die hohe Bedeutung der zahnmedizinischen Vorsorge." Eine umfassende Prävention könne nur gelingen, wenn alle an einem Strang ziehen. Das Gelbe Heft als bei allen Eltern bekanntes und etabliertes Medium sei daher genau der richtige Ort dafür. Die Inanspruchnahme der Z1 bis Z6 müsse für die Eltern genauso selbstverständlich werden wie jene der ärztlichen Untersuchungen U1 bis U9.
Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, unterstreicht dies „Früherkennungsuntersuchungen sind ein Muss für die Gesundheitsvorsorge im Kindesalter, das gilt für ärztliche Untersuchungen genauso wie für die zahnärztlichen. Wir begrüßen, dass ab sofort alle Früherkennungsuntersuchungen bis zum sechsten Lebensjahr verbindlich im Gelben Heft dokumentiert werden.“ Die zahnmedizinische Vorsorge der Kleinen werde damit für alle sichtbarer und könme durch diese Erinnerungshilfe besser umgesetzt werden. Zudem erhielten die Eltern im Gelben Heft zusätzliche Früherkennungsinformationen. „Die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen für das einzelne Kind ergänzen die Gruppenprophylaxe in Kitas und Schulen, die ebenfalls von der GKV gefördert wird,“ so Stoff-Ahnis weiter.
Seit dem 1. Januar 2026 erhalten Neugeborene ein Gelbes Heft, das sämtliche ärztliche und zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen (U1 bis U9; Z1 bis Z6) enthält. Gelbe Hefte, die davor ausgehändigt wurden, können weiter genutzt werden. Eltern erhalten für die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen ihrer Kinder entsprechende Einlegeblätter von ihrer Zahnärztin oder ihrem Zahnarzt.
Ab sofort ist es also für alle Eltern wichtig, das Gelbe Heft ihres Kindes auch zum Zahnarzttermin mitzunehmen, damit die verpflichtende Dokumentation der Untersuchungsergebnisse – wie in der Kinderarztpraxis – eingetragen wird.
Weitere Informationen zu den zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen
bietet die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV).