Wenn Netzhautgefäße sich verschließen, kommt es typischerweise zu einer plötzlichen, schmerzlosen Sehschärfenminderung bis hin zum Sehverlust am betroffenen Auge. Die Behandlung sollte immer schnell erfolgen und hängt im Detail vom Typ des Verschlusses ab. Sowohl retinal arterielle (RAV) als auch retinal venöse (RVV) Verschlüsse kommen vor und können komplett oder inkomplett sein. Von zentraler Bedeutung ist in allen Fällen die Ursachen-Abklärung.
Auf therapeutische Möglichkeiten hinsichtlich einer Sehverbesserung soll an dieser Stelle nur sehr kurz eingegangen werden. Eine Studie untersucht derzeit die Wirksamkeit einer intravenösen Fibrinolyse bei RAV. Bei RVV gibt es keine nachgewiesen wirksame Behandlung, um die retinale Durchblutung wieder herzustellen.
Umso mehr steht die Abklärung möglicher internistischer Risikofaktoren im Vordergrund, denn das verursachende Problem liegt meist nicht im Auge selbst. Um einem erneuten Verschlussereignis bestmöglich vorzubeugen, bedarf es daher einer interdisziplinären Zusammenarbeit. Welche internistischen Untersuchungen werden bei einem neu diagnostizierten retinalen Gefäßverschluss empfohlen? 1
Arterielle Gefäßverschlüsse der Retina – internistische Abklärung
Das Risiko für einen RAV nimmt mit dem Alter zu und arteriosklerotische Risikofaktoren, wie Bewegungsmangel, Übergewicht und Nikotinabusus, liegen oft vor. Die häufigsten assoziierten Erkrankungen bei RAV sind:
- Arterielle Hypertonie und hypertensive Krise (26–77 %)
- Diabetes mellitus (8–61%)
- Fettstoffwechselstörung (7–74 %)
- Akutes Koronarsyndrom (5–20%)
- Vorhofflimmern (1–20%)
Ein RAV ist nahezu immer embolisch bedingt und geht oftmals einem Schlaganfall, einer transitorisch-ischämischen Attacke oder einem Herzinfarkt voraus. Das größte Risiko hierfür besteht unmittelbar nach dem Augeninfarkt. Deshalb sollten alle Betroffenen in einer neurologischen Klinik stationär überwacht und behandelt werden, idealerweise auf einer Stroke-Unit. Zuführende Gefäße sowie kardiale Ursachen bedürfen dringend der internistischen Untersuchung. Zugrunde liegende Gefäßvaskulitiden (z. B. Arteriitis temporalis, Syphilis) müssen ausgeschlossen werden. Die Gabe von Acetylsalicylsäure stellt eine prophylaktische Maßnahme dar, sofern keine Kontraindikationen bestehen.
Venöse Gefäßverschlüsse der Retina – internistische Abklärung
Bei RVV handelt es sich zwar nicht um eine embolische Erkrankung, aber auch diese Patientinnen und Patienten sind, bei oft erhöhtem kardiovaskulären Risikoprofil, vermehrt von Schlaganfall und Herzinfarkt betroffen. Daher unterscheidet sich die internistische Abklärung zwischen den arteriellen und venösen retinalen Verschlüssen kaum, sollte bei den RAV aber unmittelbar erfolgen. Die häufigsten assoziierten Erkrankungen bei RVV sind:
- Arterielle Hypertonie und hypertensive Krise (32–70 %)
- Fettstoffwechselstörung (30–60 %)
- Diabetes mellitus (14–34 %)
- Vorhofflimmern (10%)
Unabhängig von der Verschlussart muss immer an ein verursachendes Glaukom gedacht werden. Ein Thrombophilie-Screening ist bei auffälliger (Familien)-Anamnese und jungen Betroffenen sinnvoll (vgl. Tabelle 2). Ein weiterer Risikofaktor für arterielle sowie venöse retinale Gefäßverschlüsse sind Phosphodiesterase-Typ-5-Hemmer (z. B. Sildenafil, bei erektiler Dysfunktion) und sollten anamnestisch erfragt werden.
Das Thrombophilie-Screening bei auffälliger Anamnese und jungen Patienten beinhaltet verschiedene Untersuchungen:
Bei retinalem Arterienverschluss:
- Lipoprotein (a)
- Faktor VIII
- Infektionen (z. B. Syphilis)
Bei retinalem Venenverschluss:
- Lipoprotein (a)
- Faktor VIII
- Faktor XII
- Faktor-V-Leiden-Mutation
- APC-Resistenz
- Prothrombinmutation
- Antithrombin
- Protein C und S
- Antiphospholipidantikörper
- Homozystein