Bei Kindern müssen Sehfehler so früh wie möglich erkannt werden, um eine lebenslange Sehbeeinträchtigung zu verhindern. Ein nicht diagnostiziertes Schielen sowie eine unterlassene Brillenkorrektur bei Unter-Sechsjährigen können zu einer funktionellen Schwachsichtigkeit, der Amblyopie, führen. Nach dem sechsten Lebensjahr lässt sich diese nur noch bedingt beheben und ab einem Alter von etwa zehn Jahren in der Regel gar nicht mehr.
Auch bei vielen anderen, schweren Augenerkrankungen, wie beispielsweise Fehlbildungen, Tumoren oder kindlichen Katarakten (vgl. „
Späte Diagnose bei angeborener Linsentrübung“) ergibt sich eine wesentlich bessere Prognose bei frühzeitiger Diagnosestellung. Eine entsprechend große Bedeutung kommt der regelmäßigen Augenuntersuchung im frühen Kindesalter zu. So kann in vielen Fällen eine lebenslange Sehbeeinträchtigung durch frühzeitige Diagnose und rechtzeitige Therapie verhindert werden.
In Deutschland werden Art und Umfang von Früherkennungsmaßnahmen bei Kindern während der ersten sechs Lebensjahre, die sogenannten U-Untersuchungen, durch die
Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses festgelegt.
1 Laut aktueller Fassung sind bei jeder Vorsorgeuntersuchung von der U2 bis zur U9 Augenuntersuchungen obligatorisch. Kinderärzten fällt somit eine große Verantwortung zu, Pathologien der Augen bei Kindern so früh wie möglich zu erkennen.
Die Forschungsgruppe entwickelte eine Tabelle (Nomogramm – siehe unten die Zusammenfassung), mit der sich das individuelle Risiko für die kommenden zehn Jahre berechnen lässt. Damit haben Ärztinnen und Ärzte ein einfaches Werkzeug, um in der Praxis Hochrisikopatientinnen und -patienten zu erkennen.
Im Rahmen der U-Untersuchungen bietet, neben Inspektion, Farbsehtest und Stereotest, der
Durchleuchtungstest nach Brückner für Kinderärzte eine einfache und effiziente Untersuchungsmethode, um amblyogene Risikofaktoren zu erkennen. Visusrelevante Medientrübungen wie Katarakte, Pathologien am Augenhintergrund sowie bestimmte Refraktionsfehler können rasch und sensitiv erkannt werden.
Die genannten Testungen können eine augenärztliche Untersuchung nicht ersetzen. Jedoch stellen sie für Kinderärzte und Allgemeinmediziner einfache und außerdem rasch durchführbare Screening Methoden dar, um bestimmte Augenerkrankungen frühzeitig zu entdecken und eine rechtzeitige Therapie einzuleiten. Der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e. V. (BVA) empfiehlt, dass grundsätzlich jedes Kind, zusätzlich zu den kinderärztlichen Vorsorgeuntersuchungen, im Alter von 30 bis 42 Monaten augenärztlich untersucht werden sollte.2
Deutlich früher, nämlich bereits im Alter von 6 bis 12 Monaten, sollte bei erhöhtem Risiko für Schielen, für Fehlsichtigkeit oder für erbliche Augenerkrankungen eine Vorstellung beim Augenarzt erfolgen. Dies ist z.B. der Fall bei Frühgeburten, bei Kindern mit Entwicklungsrückstand, bei Geschwistern oder Kindern von Schielern oder stark Fehlsichtigen sowie bei Kindern aus Familien mit bekannten erblichen Augenerkrankungen.