Eine niederländische Arbeitsgruppe hat jetzt in einer retrospektiven Analyse untersucht, wie hoch die Inzidenz unter den verschiedenen Antikörpern unter „Real-World“-Bedingungen außerhalb von Studien ist.1
Definiert ist eine IRR als unerwünschte Reaktion auf die Infusion einer pharmakologischen oder biologischen Substanz mit Symptomen wie Schüttelfrost, Fieber, Hypotonie, Dyspnoe, Rash, Anaphylaxie und kardialer Dysfunktion.
Reaktion bis 48 Stunden nach der Infusion möglich
IRRs können direkt während der -Antikörper-Infusion oder auch als verzögerte Reaktion innerhalb von 48 Stunden nach der Gabe auftreten. Die meisten Reaktionen treten während der ersten oder zweiten Gabe auf, in 10 – 30 % der Fälle aber auch erst im weiteren Behandlungsverlauf. Die Symptome ähneln einer allergischen Typ-1-Reaktionen, anders als bei echten Allergien treten sie aber nicht bei jeder Gabe auf.
In den meisten Fällen bilden sich die Symptome nach Unterbrechung der Infusion zurück, danach kann die Infusion ggf. mit einer geringeren Infusionsrate in der Regel fortgesetzt werden. Präventiv kann die Infusionsdauer verlängert werden oder es kann eine Prämedikation mit Antihistaminika und Kortikosteroiden erfolgen.
Aufgrund des Risikos von IRRs beschränken die Hersteller in den Fachinformationen zumeist die maximale Infusionsrate, was dann im klinischen Alltag in der Regel nicht weiter hinterfragt wird. In der Studie von Elise J. Smolders und ihrem Team sollte daher auch untersucht werden, ob diese Vorsichtsmaßnahme für alle Antikörper gleichermaßen gerechtfertigt ist
Studie mit knapp 700 Personen
In die Studie wurden 692 Personen eingeschlossen, die in ihrem Tertiärzentrum zwischen 1. Januar 2021 und 30. Juni 2022 mindestens eine Dosis folgender mABs erhalten haben: Atezolizumab, Bevacizumab, Durvalumab, Ipilimumab, Nivolumab, Panitumumab, Pembrolizumab, Trastuzumab, Pertuzumab und Rituximab. Registriert wurden die IRRs mit einem besonderen Augenmerk auf Reaktionen ≥ Grad 2 mit einem potenziellen Einfluss auf die Infusionsrate. Die Inzidenz wurde dann mit der in den kontrollierten Studien verglichen.
Reaktionen überwiegend leicht
Insgesamt entwickelten 47 Behandelte 64 IRRs, wobei es sich in 13 Fällen (28 %) um Reaktionen während der nachfolgenden Gabe des gleichen mAB handelte. In den meisten Fällen kam es während der ersten Infusion zur einer IRR (53 %), bei 28 % während des 2. Zyklus und bei 13 % während des 3. Zyklus. Ab dem vierten Zyklus wurden keine neuen IRRs mehr beobachtet. 95 % der IRRs waren relativ leicht (Grad 1 oder 2) – Grad-3-Reaktionen entwickelten nur 8 % (eine unter Nivolumab, drei unter Rituximab). Die häufigsten Symptome waren Kälteschauer, Rückenschmerzen, Hyperthermie/Fieber, Magenschmerzen und Rash.
Inzidenz niedriger als in den Studien – außer für Ipilimumab plus Nivolumab
Die höchste Inzidenz von IRRs zeigte sich mit 26 % unter Rituximab. Dies ist etwas niedriger als die in der Literatur angegebene Rate von 23 – 77 % (10 % schwere Reaktionen). Keiner der Behandelten musste die Behandlung wegen IRRs abbrechen, bei vier Betroffenen wurde die Weiterbehandlung auf den nächsten Tag verschoben. Die zweithöchste Inzidenz (13 %) zeigte sich für Ipilimumab plus Nivolumab, was vor allem auf Nivolumab zurückzuführen war (9 %). Diese Rate war deutlich höher als in der Literatur angegeben (2,2 – 4 %). Vier IRRs traten unter Trastuzumab plus Pertuzumab auf (3,8 %). Diese Rate ist deutlich niedriger als in den Studien (16,5 – 45 % für Trastuzumab, 13 – 44 % für Pertuzumab). Unter den anderen mABs wurden keine IRRs beobachtet.
Mit Ausnahme der Kombination Ipilimumab plus Nivolumab scheint die Rate an IRRs somit im Praxisalltag eher geringer zu sein, als die Studien vermuten lassen. Alle IRRs waren gut zu managen, machten keinen Therapieabbruch erforderlich und hinterließen keine Folgeschäden. Das Autorenteam kommt daher zu dem Schluss, dass mABs eine sichere Therapieoption sind, wenn IRRs rechtzeitig erkannt und werden und entsprechend gehandelt wird.
Als mögliche Limitation gibt die Autorin das retrospektive Studiendesign an, das möglicherweise mit einer schlechteren IRR-Registrierung in den elektronischen Krankenakten verbunden ist. Auf der anderen Seite seien die Pflegekräfte in ihrer Einrichtung sehr aufmerksam beim Erkennen von IRRs und brechen protokollgemäß die Infusion ggf. ab. Jeder dieser Intervention muss dann in der Krankenakte verzeichnet werden.