Wenn die PKV kürzt: Tragen Ärzte das Erstattungsrisiko?
Ein Privatpatient verweigert die Zahlung der Arztrechnung nach einer Nasen-OP, weil seine private Krankenversicherung (PKV) die Kosten nicht vollständig übernimmt. Die Arztpraxis habe ihn darüber nicht vorab aufgeklärt. Das Landgericht Frankenthal stellte nun klar, in welchen Fällen Ärztinnen und Ärzte vorab informieren müssen.

§ 630c Abs. 3 BGB verpflichtet Behandelnde, vor der Behandlung in Textform über die voraussichtlichen Kosten zu informieren, wenn die vollständige Kostenübernahme nicht gesichert ist.
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