Ärztinnen und Ärzte in Teilzeit haben Anspruch auf Zuschläge für Überstunden. Das hat das Arbeitsgericht Hannover in einem Fall entschieden, den der
Marburger Bund Niedersachsen für eine Ärztin der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) angestrengt hatte. Nach Angaben der Ärztegewerkschaft sprach das Gericht der Klägerin Überstundenzuschläge für geleistete Mehrarbeit zu.
Das Urteil vom 15. Oktober stärke die Rechte von Teilzeitbeschäftigten deutlich, teilte der Marburger Bund mit. Es könne nach Einschätzung der Gewerkschaft über den konkreten Fall hinaus Bedeutung haben und auch auf andere Tarifverträge übertragen
werden - etwa für Ärztinnen und Ärzten an kommunalen Kliniken.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Das Land Niedersachsen als Arbeitgeber hatte demnach argumentiert, eine ältere Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zu einem anderen Tarifvertrag lasse sich nicht auf den Tarifvertrag für Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte) übertragen. Das Arbeitsgericht folgte jedoch der Sicht des
Marburger Bundes. Eine Berufung wurde zugelassen. Das Urteil vom vom 15. Oktober 2025 (Az.: 8 Ca 249/25 Ö) ist damit noch nicht rechtskräftig.