Es kann viele Gründe geben, warum die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen einen Arzt oder eine Ärztin eröffnet. Möglicherweise stehen z. B. Vorwürfe im Raum von
- Abrechnungsbetrug
- fahrlässiger Körperverletzung eines Patienten bzw. einer Patientin
Versuchen Sie, einen kühlen Kopf zu bewahren. Eine Durchsuchung Ihrer Praxis oder Wohnung ist noch kein Beweis für Ihre Schuld. Wenn Sie richtig reagieren, können Sie zusätzliche Probleme unter Umständen verhindern.
Virchowbund-Tipp: Eine Checkliste, wie Sie bei einem vermuteten oder auch bloß behaupteten Behandlungsfehler vorgehen sollten, erhalten Sie beim
Virchowbund. Auch die
kostenlose Rechtsberatung ist bereits im Mitgliedsbeitrag inbegriffen.
Mit oder ohne Durchsuchungsbeschluss?
Fragen Sie zuallererst nach dem richterlichen Durchsuchungsbeschluss und lassen Sie sich eine Kopie davon aushändigen. Laut Gesetz muss die Durchsuchung einer Wohnung – und damit auch von Praxisräumlichkeiten – grundsätzlich durch einen Richter oder eine Richterin angeordnet werden. Immer häufiger kommen aber die Beamtinnen und Beamten ohne Durchsuchungsbeschluss und berufen sich dabei auf „Gefahr im Verzug“. Gefahr im Verzug bedeutet, dass eine Durchsuchung auch ohne richterlichen Beschluss erlaubt ist, wenn
- der zuständige Richter/die Richterin nicht erreichbar ist
- bis zu der Entscheidung des Richters/der Richterin ein Verdächtiger flüchten oder Beweismittel vernichten könnte
Wenn die Beamtinnen und Beamten „Gefahr im Verzug“ behaupten, machen Sie dazu einen schriftlichen Vermerk und lassen Sie sich die Notiz von einer unbeteiligten Person (z. B. einer Mitarbeiterin) bestätigen. Notieren Sie die gesamten Umstände wie Ort, Zeit, anwesende Personen und Ablauf der Durchsuchung in Kurzform. Auf Basis dieser Unterlagen und Aussagen können Sie später im Verfahren ggf. beweisen, dass doch keine Gefahr im Verzug vorlag. Unter gewissen Umständen sind dann die in der Durchsuchung sichergestellten Beweismittel (z. B. die Krankenunterlagen) nicht verwertbar. Sie dürfen dann nicht zu Ihren Lasten verwendet werden.
Kooperieren ohne zu viel preiszugeben
Achten Sie darauf, dass die Beamtinnen und Beamten nur das mitnehmen, was sie auch tatsächlich benötigen. Wird Ihnen z. B. ein Abrechnungsbetrug im Jahr 2020 vorgeworfen, dürfen die Beamten keine Abrechnungsunterlagen der Jahre 2019 oder 2021 mitnehmen.
Werden Unterlagen beschlagnahmt, die Sie für die weitere ärztliche Tätigkeit benötigen, dürfen Sie diese zuvor kopieren. Das gilt auch, wenn die elektronische Patientenkartei beschlagnahmt wird.
Virchowbund-Tipp: Lassen Sie alle Unterlagen unbedingt formal beschlagnahmen und sich alles schriftlich bestätigen.
Idealerweise schulen Sie Ihre Mitarbeitenden regelmäßig für den Fall der Fälle. Denn eine Hausdurchsuchung wird selten vorher angemeldet. Meist stehen die Beamtinnen und Beamten der Staatsanwaltschaft unangemeldet früh morgens vor der Tür oder klingeln im laufenden Praxisbetrieb. Dann bleibt keine Zeit mehr, das Praxisteam zu unterweisen.
Weitere Tipps für den Ernstfall und die Schulung des Praxisteams finden Sie in der Virchowbund-Praxisinfo „Besuch vom Staatsanwalt“. Hier sehen Sie, welche
Praxisinfos, Musterverträge und Checklisten Mitglieder im Virchowbund kostenlos herunterladen können.
Dieser Beitrag (Erstveröffentlichung September 2021) wurde im April 2026 auf Aktualität geprüft.