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Notdienst-Vertretung im KV-Bereitschaftsdienst: BFH sieht keine Umsatzsteuer
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Für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ist das Urteil besonders relevant.
© Getty Images | Stadtratte
Auf ärztliche Notdienste im Rahmen der KV-Bereitschaft fällt üblicherweise keine Umsatzsteuer an. Doch was gilt, wenn der Dienst an Kollegen abgegeben wird? Der Bundesfinanzhof hat für diese Fälle nun Klarheit geschaffen.