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Nicht verpassen: Hinweis auf Resturlaub

Der Herbst ist da und das vierte Quartal beginnt. Arbeitgeber sollten jetzt die für dieses Jahr noch ausstehenden Urlaubstage ihrer Angestellten überprüfen und daran erinnern, dass der restliche Jahresurlaub genommen wird. Andernfalls gehen die Urlaubstage ins nächste Jahr mit über.

29.09.2026Lesedauer: ca. 2 MinutenAutorin: Nadine Ettling
Ab Oktober: Hinweis auf Resturlaub

Um die ungewollte Ansammlung von Urlaubsansprüchen zu vermeiden, bietet sich ein Hinweisschreiben an alle Angestellten an.

© Getty Images | Utamaru Kido

Dieser Beitrag erscheint in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Lyck+Pätzold. healthcare.recht.

Die Arbeitgeber sind gefragt

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Nadine Ettling
Autorin
Nadine Ettling ist Fachanwältin für Medizinrecht bei der Anwaltskanzlei Lyck+Pätzold. healthcare.recht.

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