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Nicht verpassen: Hinweis auf Resturlaub
Der Herbst ist da und das vierte Quartal beginnt. Arbeitgeber sollten jetzt die für dieses Jahr noch ausstehenden Urlaubstage ihrer Angestellten überprüfen und daran erinnern, dass der restliche Jahresurlaub genommen wird. Andernfalls gehen die Urlaubstage ins nächste Jahr mit über.

Um die ungewollte Ansammlung von Urlaubsansprüchen zu vermeiden, bietet sich ein Hinweisschreiben an alle Angestellten an.
© Getty Images | Utamaru Kido
Dieser Beitrag erscheint in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Lyck+Pätzold. healthcare.recht.
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