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Nahrungsergänzungsmittel bewerben – was Ärzte und Hersteller wissen müssen
Nahrungsergänzungsmittel begegnen Ärztinnen und Ärzten täglich – in der Patientenberatung, bei Kooperationen mit Herstellern und zunehmend auch in der eigenen Produktempfehlung auf Praxis-Webseiten oder Social-Media-Kanälen. Wer solche Produkte bewirbt, bewegt sich in einem streng regulierten Rechtsrahmen. Dieser Beitrag gibt einen praxisnahen Überblick über die geltenden Regeln und aktuelle Entscheidungen der Gerichte.

Die Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln birgt Abmahn- und Klagerisiken. Bereits Hashtags wie „#detox” können ein triftiger Grund sein.
© Getty Images | ChayTee
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