Moderne Kooperationsmodelle
Medizin und Kosmetik als Team: Chancen und rechtliche Grenzen
Kooperationen zwischen Ärztinnen und Ärzten sowie Kosmetikerinnen und Kosmetikern sind rechtlich möglich – erfordern jedoch eine klare Struktur und strikte Beachtung berufsrechtlicher Vorgaben. Worauf es dabei ankommt, erläutern wir in diesem Beitrag.

Kooperationen zwischen ärztlichen und kosmetischen Leistungserbringern sind rechtlich möglich, sollten aber sorgfältig strukturiert werden.
© Getty Images | Lacheev
Dieser Beitrag erscheint in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Lyck+Pätzold. healthcare.recht.
Gut aussehen und sich gut fühlen – das gehört für viele Menschen heute ganz selbstverständlich zusammen. Ästhetische Behandlungen wie Botulinumtoxin-Injektionen oder professionelle Laseranwendungen sind längst kein Tabuthema mehr, sondern ein bewusster Ausdruck von Lebensqualität und Selbstfürsorge. Für ärztliche und kosmetische Leistungserbringer, die diesen Wunsch gemeinsam erfüllen möchten, entstehen daraus spannende Kooperationsmodelle – die jedoch rechtlich präzise gestaltet sein müssen.
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