Testsiegel für Ärztinnen und Ärzte unterliegen strengen Anforderungen sowohl in Bezug auf das zugrundeliegende Testverfahren als auch die Gestaltung der Test-Logos. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil (Az. I ZR 130/25) zu Ärztesiegeln der Zeitschrift „Focus Gesundheit“ betont. Ob die Siegel in dem konkreten Fall irreführend waren, muss das Oberlandesgericht (OLG) München demnach erneut prüfen.
In dem jährlich erscheinenden Sonderheft der Zeitschrift „Focus Gesundheit“ unter dem Titel „Ärzteliste“ werden Ärztinnen und Ärzte als „Focus Top Mediziner“ oder „Focus Empfehlung“ ausgezeichnet. Für eine jährliche Lizenzgebühr dürfen die Ärzte die Siegel zu Werbezwecken nutzen. Die Wettbewerbszentrale kritisierte, die Gestaltung der Siegel sei irreführend und der Vergabe lägen keine sachgerechten Kriterien zugrunde.