Rekordzahl an Ärzten – und doch bleiben Praxen leer
Obwohl die Zahl der berufstätigen Ärzte in Deutschland stetig steigt, bleibt die medizinische Versorgung vielerorts angespannt. Ende des Jahres 2023 verzeichnete die Bundesärztekammer rund 428.000 berufstätige Ärzte – so viele wie nie zuvor. Doch diese Zahl täuscht über bestehende strukturelle Probleme hinweg. Vor allem in ländlichen Regionen sowie in Fachrichtungen wie Psychiatrie, Kinder- und Jugendmedizin oder Anästhesie fehlen Fachkräfte. Der Mangel zeigt sich nicht in der Gesamtstatistik, sondern in der Verteilung über Regionen und Disziplinen.
Nach Berechnungen der Robert Bosch Stiftung könnten bis zum Jahr 2035 bundesweit rund 11.000 Hausärzte fehlen. Besonders dramatisch ist die Situation in strukturschwachen Gebieten, wo bis zu 40% der Landkreise von einer Unterversorgung betroffen sein könnten. Auch der Sachverständigenrat Gesundheit warnt in seinem Gutachten 2024 davor, dass bei ausbleibenden Gegenmaßnahmen bis 2035 rund elf Prozent aller Arztstellen unbesetzt bleiben könnten.
Ärzte aus dem Ausland werden für Deutschland immer wichtiger
Die Engpässe sind das Resultat mehrerer Entwicklungen: einer alternden Ärzteschaft, einer wachsenden Zahl an Teilzeitbeschäftigten, steigenden Behandlungsanforderungen sowie einer zunehmenden Spezialisierung. Während in den großen Städten ein Überangebot herrscht, kämpfen Landarztpraxen, Kliniken und Gesundheitszentren auf dem Land um jede Bewerbung.
Die Rekrutierung ausländischer Ärzte wird daher zu einem strategisch wichtigen Instrument, um Versorgungslücken zu schließen. Schon heute stammt rund jeder siebte Arzt in Deutschland aus dem Ausland, Tendenz steigend. Doch der Weg ins deutsche Gesundheitssystem ist für viele international ausgebildete Medizinerinnen und Mediziner lang, aufwendig und bürokratisch.
Approbation als Schlüssel zum deutschen Arbeitsmarkt
Grundsätzlich dürfen Ärzte in Deutschland erst dann eigenverantwortlich praktizieren, wenn sie eine Approbation erhalten haben, also eine staatliche Zulassung zur Berufsausübung. Diese Approbation wird von den Approbationsbehörden der Bundesländer erteilt und setzt folgendes voraus (siehe auch Übersicht im Info-Kasten am Ende des Aritkels):
- eine umfassende Prüfung der beruflichen Qualifikation
- eine Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit (Gesetzestreue, keine Vorstrafen),
- eine gesundheitliche Eignung
- sowie ausreichender Sprachkenntnisse voraus.
Die rechtliche Grundlage bildet die
Bundesärzteordnung in Verbindung mit der
Approbationsordnung für Ärzte. Entscheidend ist dabei, wo die ärztliche Ausbildung absolviert wurde.
Unterschiedliche Verfahren für EU- und Drittstaatenabschlüsse
Wer seinen Abschluss in einem EU-, EWR-Staat oder in der Schweiz erworben hat, profitiert in der Regel von der europäischen
Berufsanerkennungsrichtlinie. Diese sieht vor, dass medizinische Abschlüsse aus diesen Ländern automatisch als gleichwertig gelten, sofern sie nach dem jeweiligen Stichtag des Beitritts zum europäischen Anerkennungssystem erworben wurden. Das Verfahren verläuft in diesen Fällen vergleichsweise zügig und dauert im Durchschnitt 2 bis 6 Monate.
Bewerber aus Drittstaaten – also aus Ländern außerhalb von EU, EWR und Schweiz – müssen hingegen ein deutlich aufwendigeres
Anerkennungsverfahren durchlaufen. Hier prüfen die Behörden im Detail, ob Ausbildung, Studiendauer, Inhalte und Praxisanteile der ausländischen Ausbildung dem deutschen Medizinstudium entsprechen. Werden wesentliche Unterschiede festgestellt, kann die sogenannte Kenntnisprüfung angeordnet werden. Sie überprüft, ob die Bewerberin oder der Bewerber über das gleiche Wissen verfügt wie ein in Deutschland ausgebildeter Arzt. Wenn keine Kenntnisprüfung erforderlich ist, dauert das Verfahren meist sechs bis zwölf Monate; wird eine Prüfung verlangt, können sich Anerkennungsprozess und Vorbereitung bis auf 24 Monate verlängern.
Bürokratie und Nachweise: Ein aufwendiger Prozess
Für die Antragstellung müssen Bewerber zahlreiche Unterlagen bei der zuständigen
Approbationsbehörde einreichen:
- Zeugnisse und Diplome über die ärztliche Ausbildung,
- detaillierte Übersichten über Fächer und Praxiszeiten,
- Nachweise über bisherige Berufstätigkeiten,
- Identitätsnachweise,
- ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis
- sowie ein ärztliches Attest, das die gesundheitliche Eignung zur Berufsausübung bestätigt.
Alle Dokumente müssen in beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden, was zusätzliche Zeit in Anspruch nimmt.
Das ärztliche Attest darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein und muss von einem in Deutschland tätigen Arzt ausgestellt werden. In der Regel genügt ein kurzes Gespräch und eine einfache körperliche Untersuchung. Komplexe diagnostische Verfahren sind nicht erforderlich – entscheidend ist allein, dass keine gesundheitlichen Einschränkungen bestehen, die der Berufsausübung entgegenstehen könnten.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Anerkennungsverfahrens ist das Führungszeugnis. Es soll sicherstellen, dass keine strafrechtlichen Vergehen vorliegen, die mit der Ausübung des ärztlichen Berufs unvereinbar wären. In Deutschland gemeldete Personen beantragen es bei der Meldebehörde, meist dem Bürgeramt. Für Ärzte mit Wohnsitz im Ausland ist häufig zusätzlich ein Führungszeugnis aus dem Herkunftsland notwendig, das übersetzt und beglaubigt werden muss.
Sprachkompetenz als entscheidender Faktor
Von zentraler Bedeutung ist zudem der Nachweis ausreichender
Sprachkenntnisse. Das Sprachniveau B2 in der allgemeinen Sprache und C1 in der medizinischen Fachsprache gilt als Standard. Während das B2-Zertifikat meist durch Sprachschulen oder anerkannte Prüfstellen erworben wird, erfolgt der Nachweis der medizinischen Fachsprache durch eine spezielle Prüfung bei der zuständigen Landesärztekammer.
Diese
Fachsprachprüfung gilt als anspruchsvoll: Sie simuliert typische Situationen aus dem Klinikalltag, etwa die Anamnese eines Patienten, ein Aufklärungsgespräch oder das Verfassen eines Arztbriefes. Trotz fundierter medizinischer Kenntnisse scheitern viele Bewerberinnen und Bewerber beim ersten Versuch – nicht wegen mangelnden Wissens, sondern wegen sprachlicher Unsicherheiten oder Nervosität in der Prüfungssituation.
Eine gezielte Vorbereitung ist daher unverzichtbar. Spezialisierte Sprachkurse, Online-Plattformen, Tandemprogramme und simulierte Prüfungen können helfen, Sicherheit im Ausdruck und ein Gefühl für die fachsprachliche Kommunikation zu gewinnen.
Die Kenntnisprüfung: Hürde und Chance zugleich
Die
Kenntnisprüfung selbst ist inhaltlich breit angelegt und praxisorientiert. Im mündlich-praktischen Teil untersuchen die Prüflinge Patientinnen oder Patienten, stellen eine Verdachtsdiagnose und schlagen eine Therapie vor. Geprüft werden auch Kenntnisse in Diagnostik, Differenzialdiagnosen, Pharmakologie und Notfallmedizin. Schwerpunkte bilden die Innere Medizin und die Chirurgie, hinzu kommen Themen aus Hygiene, Medizinrecht und Kommunikation.
Wer sich vorbereitet, sollte daher nicht nur Fachwissen auffrischen, sondern auch Leitlinienmedizin und Untersuchungstechniken wiederholen und das Erkennen typischer Krankheitsbilder trainieren. Entscheidend ist weniger das Auswendiglernen als das Verständnis klinischer Zusammenhänge – also die Fähigkeit, das Wissen sicher auf praktische Situationen anzuwenden.
Langes Warten auf Anerkennung
Auch wenn das Verfahren komplex ist, lohnt sich der Aufwand: Die Approbation eröffnet Ärzten aus dem Ausland nicht nur den Zugang zu einer stabilen beruflichen Perspektive in Deutschland, sondern auch vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten und Karrierechancen.
Laut Statistischem Bundesamt steigt die Zahl der ausländischen Ärzte in Deutschland kontinuierlich an – zwischen 2013 und 2023 um mehr als 60 Prozent. Viele von ihnen kommen aus Syrien, Rumänien, Russland oder Ägypten. Gleichzeitig zeigen aktuelle Untersuchungen, dass die Anerkennungsverfahren in der Praxis häufig zu lange dauern.
Eine Auswertung der Welt aus dem Jahr 2024 ergab, dass insbesondere bei Bewerbern aus der Ukraine oder arabischen Drittstaaten Bearbeitungszeiten von 15 Monaten bis zu 3 Jahren keine Seltenheit sind. Diese Verzögerungen sind nicht nur für die Betroffenen belastend, sondern auch für die Gesundheitseinrichtungen, die dringend auf neue Mitarbeitende warten.
Um das Verfahren zu beschleunigen, fordern Berufsverbände eine stärkere Digitalisierung und Vereinheitlichung der Anerkennungsprozesse. Die derzeitige föderale Struktur führt dazu, dass jedes Bundesland eigene Anforderungen, Bearbeitungsfristen und Prüfungsmodalitäten hat. Eine bundeseinheitliche Plattform könnte Verfahren vereinfachen, Transparenz schaffen und Doppelprüfungen vermeiden.
Fazit: Ohne internationale Fachkräfte keine stabile Versorgung
Auch wenn die Zahl der Ärztinnen und Ärzte in Deutschland insgesamt weiter steigt, ist klar: Ohne gezielte Zuwanderung und effizientere Anerkennungsverfahren wird der drohende Mangel in vielen Regionen nicht zu beheben sein. Die Approbation für ausländische Ärzte ist dabei ein entscheidender, aber oft steiniger Schritt.
Wer den Prozess frühzeitig strukturiert angeht – mit vollständigen Unterlagen, soliden Sprachkenntnissen und gezielter Vorbereitung auf die Fach- oder Kenntnisprüfung – erhöht seine Erfolgschancen erheblich. Für das Gesundheitssystem insgesamt gilt: Nur wenn die Verfahren transparenter, digitaler und bundesweit einheitlicher werden, kann die Integration internationaler Ärztinnen und Ärzte gelingen – und die medizinische Versorgung auch in Zukunft gesichert bleiben.
Dieser Beitrag ist im Original bei Medscape.com erschienen.