- CCS I & II (Symptome nur bei stärkerer Belastung): Patientinnen und Patienten gelten als flugtauglich, sofern sie stabil sind und ihre Medikation konsequent einnehmen.
- CCS III (deutliche Einschränkung bei leichter Belastung): Hier ist eine Rücksprache mit der Airline erforderlich. Eine Reise ist oft möglich, wenn unterstützende Maßnahmen wie zusätzliche Sauerstoffgabe an Bord oder eine medizinische Begleitperson (Medical Escort) bereitgestellt werden.
- CCS IV (Beschwerden bereits bei Ruhe oder geringster Belastung): Diese Patientinnen und Patienten sollten nur im Ausnahmefall fliegen – etwa wenn am aktuellen Aufenthaltsort keine lebensnotwendige Intervention möglich ist. In diesen Fällen ist in der Regel ein Transport im spezialisierten Ambulanzflugzeug („Ambu-Jet“) notwendig.
Myokardinfarkt im Urlaub: Wie sieht es mit der Rückführung aus?
Ein mögliches Szenario ist auch der Rücktransport von Patientinnen und Patienten, die am Urlaubsort ein akutes koronares Ereignis erlitten haben oder interventionell versorgt wurden. Die Entscheidung über die Flugtauglichkeit orientiert sich streng an der hämodynamischen Stabilität und dem Zeitintervall nach dem Eingriff:
Eine reine Koronarangiographie ohne Komplikationen erlaubt eine Flugreise meist bereits nach 24–48 Stunden. Nach einer PTCA (perkutane transluminale Coronarangioplastie) sollte eine Wartefrist von mindestens 72 Stunden eingehalten werden, erläutert Dr. Peters.
Für die Beurteilung nach einem Myokardinfarkt gilt folgende Risikoklassifizierung:
- Niedriges Risiko (Rückreise nach 72 h möglich): Patientinnen und Patienten < 65 Jahre, klinisch stabil, nach vollständiger Revaskularisation (TIMI 3-Fluss) sowie einer Ejektionsfraktion (EF) von > 45 %.
- Mittleres Risiko (Rückreise nach ca. 10 Tagen möglich): Patientinnen und Patienten mit einer EF > 40 %, ohne Zeichen von Herzinsuffizienz, persistierender Ischämie oder Arrhythmien.
- Hohes Risiko (Aktuell nicht flugreisetauglich): Patientinnen und Patienten mit einer EF < 40 %, klinischen Zeichen einer Herzinsuffizienz, geplanten weiteren Interventionen oder notwendiger Device-Therapie.
Herzinsuffizienz: NYHA-Stadium bestimmt die Reisetauglichkeit
Bei Patientinnen und Patienten mit chronischer Herzinsuffizienz müssen folgende Kriterien betrachtet werden:
- NYHA I & II: Diese Patientinnen und Patienten gelten im stabilen Zustand als flugreisetauglich. Eine besondere Intervention ist meist nicht erforderlich.
- NYHA III: Eine Flugreise ist in der Regel nur mit zusätzlichem Sauerstoff (O2) vertretbar. Abhängig von der individuellen Stabilität sollte zudem die Notwendigkeit eines Medical Escort (medizinische Fachbegleitung) geprüft werden.
- NYHA IV: Hier ist eine individuelle Einzelfallprüfung zwingend erforderlich. Ein Transport ist oft nur mit einem begleitenden Arzt und unter intensivmedizinischen Vorsichtsmaßnahmen möglich.