Ein Abschied, der aus dem Ruder läuft
Nach dem in den Niederlanden üblichen Protokoll injizierte er zunächst ein Medikament, um ihr Bewusstsein auszuschalten. Die 48-jährige Brustkrebs-Patientin schloss die Augen, ihr Atem wurde flacher. Doch ihr Tod trat nicht ein. Die Patientin atmete weiter – und die Angehörigen bemerkten es ebenso wie der Arzt, der nach außen hin ruhig blieb.
Dann durchbrach plötzlich ihre Stimme die Stille. Vom Bett aus öffnete sie die Augen, sah den Arzt direkt an und fragte auf Niederländisch: „Gebeurt er nog wat of hoe zit dat?“ – „Passiert da noch etwas oder wie ist das jetzt?“
Göbel spürte, wie ihn eine Welle der Panik erfasste. Der sorgfältig geplante Moment des Friedens war zu einem absurden Albtraum geworden. Er lief zu seinem Auto, holte ein Ersatzset und wiederholte das Verfahren. Doch die Patientin blieb wach und ansprechbar.
Schließlich rief Göbel den Rettungsdienst, während er in einer nahegelegenen Apotheke 2 weitere Notfallsets besorgte. Gemeinsam mit den Sanitätern injizierte er die tödliche Medikamentenmischung direkt in eine Vene in der Leistengegend – ohne Wirkung. Erst nach einer weiteren Injektion, diesmal in die Halsschlagader, trat der Tod ein. Es war inzwischen 18 Uhr, viereinhalb Stunden nach der 1. Injektion. Aus dem geplanten, würdevollen Abschied war ein langes, traumatisches Geschehen geworden. „Es war das Schlimmste, was ich je erlebt habe“, sagte Göbel später gegenüber Medscape.
Grundsätzlich birgt jeder Eingriff Risiken: Unser Körper reagiert nicht immer vorhersehbar, Komplikationen können selbst bei Routine-Eingriffen auftreten. In nahezu allen anderen Bereichen der Medizin stützen sich Interventionen auf umfangreiche klinische Studien, präzise Dosierungsuntersuchungen und strenge Zulassungsverfahren. Bei Euthanasie und beim assistiertem Sterben fehlt dieses Sicherheitsnetz weitgehend. Trotz der Tragweite des Handelns ist die Pharmakologie erstaunlich schlecht wissenschaftlich abgesichert – belastbare Daten gibt es kaum.
Patienten wünschen sich einen ruhigen, schmerzfreien Tod
Das Thema polarisiert: In ganz Europa ringen Staaten mit der ethischen Frage, ob und wie Patientinnen und Patienten beim Sterben geholfen werden darf. Ziel ist fast immer ein ruhiger, schmerzfreier Tod. Doch sind Ärzte tatsächlich in der Lage, dieses Versprechen einzulösen? Ein Blick in die Praxis weckt Zweifel. Es fehlt vielerorts klare Regulierungen, verbindlichen Standards und einheitlicher Kontrollen. Stattdessen ist über den Kontinent hinweg ein Flickenteppich unterschiedlicher Verfahren und Gesetze entstanden, die weniger auf transparenter wissenschaftlicher Evidenz beruhen als auf Vertrauen und Annahmen.
Damit stellt sich eine grundlegende Frage: Verdienen Menschen, die von ihrem letzten Akt der Selbstbestimmung Gebrauch machen und ihr Leben bewusst beenden wollen, nicht dieselbe klinische Sorgfalt, dieselben Sicherheitsstandards und dieselbe wissenschaftliche Evidenz wie jene, deren Behandlung auf eine Lebensverlängerung abzielt?
Ein weiter Weg bis zur Legalisierung, auch in den Niederlanden
Die Niederlande gelten international als eine Art Goldstandard für Regelungen am Lebensende. Als erstes Land weltweit legalisierten die Regierung im Jahr 2002 die Euthanasie. Sie überführte damit eine Praxis in Gesetzesform, die zuvor bereits jahrzehntelang geduldet worden war. Doch selbst hier zeigt sich bei näherem Hinsehen: Die wissenschaftliche Grundlage der eingesetzten Verfahren ist erstaunlich informell gewachsen.
Ausgelöst wurde die gesellschaftliche Debatte Anfang der 1970er-Jahre durch einen einzelnen Fall, der für viel Aufsehen gesorgt hat. Im Jahr 1971 half Geertruida Postma, Hausärztin im nordfriesischen Dorf Noordwolde, ihrer Mutter beim Sterben. Sie injizierte ihr 200 mg Morphin direkt in eine Vene. Die Mutter war 79 Jahre alt, lebte in einem Pflegeheim, war nach einer Hirnblutung teilweise gelähmt, taub, schwer an einer Lungenentzündung erkrankt, kaum noch sprechfähig und hatte bereits einen Suizidversuch hinter sich. Ihr Tod hätte vermutlich keine Aufmerksamkeit erregt. Doch Postma informierte die Heimleitung. Diese sprach mit der Gesundheitsaufsicht. Das Ergebnis: eine Anklage, auf die theoretisch bis zu 12 Jahre Haft standen.
Als Postma im Jahr 1973 vor Gericht stand, kippte die Stimmung. Zahlreiche Ärztinnen und Ärzte bekannten sich in einem offenen Brief an den Justizminister dazu, Ähnliches selbst schon getan zu haben. Rund 2.000 Menschen aus Postmas Heimatort unterzeichneten eine Erklärung zur Unterstützung der Euthanasie. Patientinnen und Patienten gründeten die Nederlandse Vereniging voor een Vrijwillig Levenseinde (NVVE), die innerhalb weniger Tage mehr als 1.000 Mitglieder gewann und heute über 177.000 zählt.
Das Gericht sprach Postma zwar schuldig, verhängte jedoch lediglich eine Bewährungsstrafe. Dieses symbolische Urteil spiegelte die breite gesellschaftliche Zustimmung wider, erläuterte später Bert Keizer, ehemaliger Geriater aus Amsterdam, gegenüber Medscape.
Vom Einzelfall zum standardisierten Protokoll
Dennoch blieb die Zurückhaltung in der Ärzteschaft groß. Viele Mediziner hätten Euthanasie weiterhin als beängstigend empfunden und wollten damit eigentlich nichts zu tun haben, so Annemieke Horikx von der Royal Dutch Pharmacists Association (KNMP). Um zumindest die Medikamentenauswahl zu vereinheitlichen, entwickelte die KNMP 1987 erstmals ein standardisiertes Protokoll.
Erstaunlich spät kam es jedoch zu einer echten interprofessionellen Zusammenarbeit. Erst um das Jahr 2010 – 8 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Beendigung des Lebens auf Verlangen – suchten Ärztinnen und Ärzte systematisch den Austausch mit Apothekerinnen und Apothekern. Das Ergebnis war 2012 das erste gemeinsame Protokoll, das zuletzt im Jahr 2021 grundlegend aktualisiert wurde.
Heute basiert der niederländische Standard auf einem zweistufigen intravenösen Verfahren. Zunächst wird ein hoch dosiertes Narkosemittel verabreicht, meist Propofol, um ein tiefes Koma herbeizuführen. Anschließend folgt ein Muskelrelaxans wie Rocuronium, das die Atemmuskulatur lähmt. Häufig wird vorab eine kleine Dosis Lidocain injiziert, um das brennende Gefühl des Narkosemittels zu lindern. Trotz dieser Standardisierung wird deutlich: Auch in einem Vorreiterland ist das Vorgehen weniger Ergebnis klassischer klinischer Forschung als eines jahrzehntelangen, gesellschaftlich ausgehandelten Lernprozesses.
Die Protokolle werden weiterentwickelt
Seit der Einführung der ersten niederländischen Standards im Jahr 1987 sind die verwendeten Wirkstoffe im Kern weitgehend unverändert geblieben. Die Leitlinien selbst haben sich jedoch grundlegend gewandelt: Aus vergleichsweise einfachen Arzneimittelempfehlungen sind detaillierte, prozessorientierte Handlungsanweisungen geworden. Die letzte umfassende Aktualisierung aus dem Jahr 2021 markiert dabei einen wichtigen Schritt hin zu einer stärkeren Formalisierung.
Ein besonderer Fokus liegt mittlerweile auf sogenannten „Ausnahmesituationen“, also Fällen, in denen Patientinnen oder Patienten trotz regelgerechter Durchführung nicht ausreichend das Bewusstsein verlieren oder der Tod nicht wie erwartet eintritt. Die Leitlinie enthält inzwischen präzise Vorgaben zum Management schwieriger Gefäßverhältnisse, wie sie bei onkologischen Patientinnen und Patienten häufig sind. Ergänzt werden diese durch konkrete Empfehlungen zum Spülen der venösen Zugänge mit Natriumchlorid zwischen den einzelnen Injektionen, um Präzipitationen der Arzneistoffe zu vermeiden. Zudem werden standardisierte Prüfungen des Kornealreflexes gefordert, um vor Gabe des neuromuskulären Blockers das Vorliegen eines tiefen Komas sicherzustellen.
Obwohl sich etwa 97% der Betroffenen für die intravenöse Durchführung entscheiden, erlaubt das niederländische Recht auch das assistierte Sterben in Abgrenzung zur Euthanasie. In diesem Fall erfolgt die letale Medikamentenapplikation nicht durch ärztliches Personal, sondern durch die Patientin oder den Patienten selbst. Verwendet werden orale Dosen von Pentobarbital oder Secobarbital, die die therapeutischen Dosierungen um ein Vielfaches überschreiten. Die Präparate werden häufig aromatisiert, um den stark bitteren Geschmack zu überdecken. Zusätzlich empfehlen Experten die prophylaktische Gabe von Antiemetika, da Übelkeit und Erbrechen bekannte Nebenwirkungen sind.
Wie Annemieke Horikx erläutert, ist die orale Methode pharmakologisch und klinisch weniger gut steuerbar: Die Einnahme von rund 100 ml einer stark bitteren Lösung kann zu Erbrechen führen, der Eintritt von Bewusstlosigkeit und Tod ist variabler und teils deutlich verzögert. Gleichwohl tritt bei der Mehrzahl der Fälle der Tod innerhalb von etwa 30 Minuten ein.
Der orale Weg kann mehrere Stunden in Anspruch nehmen und ist mit höheren Risiken verbunden, bestätigte Steven Pleiter, ehemaliger Geschäftsführer des niederländischen Zentrums für Expertise zur Euthanasie.
Wenn Patientinnen oder Patienten die bittere Mischung erbrechen, wird möglicherweise nur eine Teilmenge resorbiert. Dies kann zu einem prolongierten, verwirrten Zustand führen, ohne dass der Tod eintritt. In den Niederlande ist ein Arzt in einem solchen Fall rechtlich befugt, einzugreifen und eine tödliche Injektion zu verabreichen. In Ländern, in denen ausschließlich assistiertes Sterben, nicht aber Euthanasie erlaubt ist – etwa in der Schweiz und in Österreich –, existiert ein solches Sicherheitsnetz nicht.
In Italien ist das pharmakologische Vorgehen zudem kein landesweit festgelegter Standard wie in den Niederlanden. Stattdessen wird für jeden einzelnen Fall eine Ärztin oder ein Arzt benannt, die bzw. der ein individuelles Arzneimittelregime und Applikationsverfahren festlegt, das anschließend von einem klinischen Gremium geprüft und bestätigt wird.
Ein regulatorisches Vakuum
Die Beispiele zeigen, dass Länder eigene, teils unterschiedliche Protokolle entwickeln. Valide Daten gibt es praktisch nicht.
Zum Vergleich: Will ein Pharmaunternehmen ein neues Arzneimittel auf den Markt bringen – sei es zur Behandlung einer Hauterkrankung oder einer bestimmten Krebsform –, muss es jahrelange klinische Studien der Phasen 1, 2 und 3 durchlaufen. Sicherheit, Wirksamkeit und Dosierungsprofile sind dabei gegenüber der Europäische Arzneimittelagentur (EMA) nachzuweisen. Für Medikamente, die zur Beendigung eines Lebens eingesetzt werden, scheint ein vergleichbarer regulatorischer Rahmen jedoch nicht zu existieren.
„Die bei assistiertem Sterben oder bei der Euthanasie verwendeten Arzneimittel sind nicht für einen letalen Zweck zugelassen“, schrieb ein Pressesprecher der EMA an Medscape. Die Behörde betrachtet dies als Angelegenheit der nationalen Zuständigkeit.
Wie positionieren sich die nationalen Behörden in Europa?
Das niederländische Arzneimittelgesetz erlaubt die Verordnung von Medikamenten außerhalb der zugelassenen Indikationen, sofern innerhalb der jeweiligen Fachgesellschaft Protokolle oder Standards entwickelt wurden. Befinden sich diese noch in der Erarbeitung, ist eine Abstimmung zwischen der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt und der Apotheke vorgeschrieben.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) teilte Medscape mit, dass es nach einem Gerichtsurteil „mit dieser Fragestellung nicht mehr befasst“ sei. Ähnlich äußerte sich die italienische Arzneimittelbehörde Agenzia Italiana del Farmaco (AIFA). Es gebe keinen offiziellen nationalen Standard für Medikamente beim medizinisch assistierten Sterben. Die Regelung erfolge vielmehr im Einzelfall unter Aufsicht der lokalen Gesundheitsbehörden und Ethikkommissionen – auf Grundlage eines Urteils des Verfassungsgerichts aus dem Jahr 2019.
Im Vereinigten Königreich, wo der Terminally Ill Adults (End of Life) Bill derzeit im House of Lords beraten wird, zeichnet sich ein klarerer regulatorischer Weg ab. Ein Sprecher der Medicines and Healthcare Products Regulatory Agency erklärte gegenüber Medscape, dass im Falle der Zustimmung (Royal Assent) der zuständige Minister ein Regulierungsverfahren entwickeln würde, um zugelassene Substanzen festzulegen und deren Bereitstellung sowie Überwachung zu regeln.
Derzeit werden Arzneimittel, die zu Zwecken der Euthanasie oder des assistierten Sterbens eingesetzt werden, off-label verwendet Ärzte nutzen Anästhetika und Muskelrelaxanzien, die für operative Eingriffe zugelassen sind, in Dosierungen, die deutlich über der therapeutischen Grenze liegen – für einen Zweck, nämlich den Tod, für den sie niemals zugelassen wurden.
In den Niederlande ist die Aufsicht zwar streng, jedoch grundsätzlich retrospektiv angelegt und auf die Prüfung der rechtlichen Konformität ausgerichtet, nicht auf klinische Outcomes. Nach Abschluss des Verfahrens und dem Tod des Patienten informiert der behandelnde Arzt den kommunalen Leichenbeschauer, der den Todesfall untersucht und eine der 5 regionalen Euthanasie-Prüfkommissionen (RTE) benachrichtigt. Diese bestehen jeweils aus einem Juristen, einem Arzt sowie einem Ethiker.
Laut dem jüngsten
Bericht der RTE aus dem Jahr 2024 gingen dort in diesem Jahr 9.958 Meldungen ein. In sechs Fällen kamen die Kommissionen zu dem Ergebnis, dass die Ärztin oder der Arzt die „Sorgfaltskriterien“ nicht eingehalten hatte. In drei Fällen bestand das Risiko, dass die Patientin oder der Patient die Wirkung des Muskelrelaxans bei Bewusstsein erlebte. In zwei Fällen war keine unabhängige ärztliche Konsultation erfolgt. In einem weiteren Fall hatte der Arzt nicht die erforderliche „besondere Vorsicht“ walten lassen, indem er bei einem überwiegend psychiatrisch begründeten Sterbewunsch keine psychiatrische Expertise eingeholt hatte.
Umfangreiche Vorbereitung
„Wir prüfen, ob der Arzt die Sorgfaltskriterien eingehalten hat“, sagt Keizer. „War das Leiden unerträglich? War der Wunsch freiwillig? Wir analysieren nicht das Blut der Verstorbenen, um zu überprüfen, ob die Medikamentenspiegel korrekt waren.“ Solange kein grober technischer Fehler gemeldet werde – etwa dass die Patientin oder der Patient wieder aufwacht –, würden die physiologischen Details des Sterbeverlaufs nicht weiter untersucht, so Keizer.
„Das niederländische System ist konsequent an den Sorgfaltskriterien ausgerichtet“, erklärte Yvette Schuijt, Juristin der Nederlandse Vereniging voor een Vrijwillig Levenseinde (NVVE), gegenüber Medscape. Primäres Ziel der gesetzlichen Regelung sei es, Ärzte rechtlich zu schützen und sicherzustellen, dass bei Einhaltung der Vorgaben keine strafrechtliche Verfolgung wegen Tötungsdelikten erfolgt. Die Gesetzgebung sei jedoch nicht als medizinisches Protokoll zur Optimierung der biologischen oder physiologischen Qualität des Sterbeprozesses konzipiert worden. „Es besteht ein erheblicher Mangel an klinischer Forschung zu Arzneimitteln am Lebensende. Die spezifischen pharmakodynamischen und pharmakokinetischen Effekte werden im Land nur selten systematisch untersucht oder kritisch hinterfragt“, so Schuijt.
In der Konsequenz werden potenzielle Nebenwirkungen nicht strukturiert erfasst, da sie nicht Gegenstand der regulatorischen Überprüfung sind. „Wir gehen davon aus, dass das Verfahren funktioniert, weil der Patient stirbt“, sagte Keizer. „Weitergehende Fragestellungen zu den biologischen Abläufen gehören jedoch nicht zum Standard der Begutachtung.“
Ein Blick auf Komplikationen
Zu den bekannten Komplikationen der intravenösen Methode zählen Probleme beim venösen Zugang sowie Extravasationen, die Schmerzen verursachen und das Erreichen eines tiefen Komas verhindern können. Darüber hinaus können patientenspezifische physiologische Faktoren den Wirkungseintritt beeinträchtigen. Im Fall eines von Göbel behandelten Patienten war das Blut so viskos, dass sich die applizierten Substanzen nur langsam über den Injektionsort hinaus verteilten. In anderen Fällen sind die Venen aufgrund struktureller Fragilität kollapsgefährdet. Die orale Applikation ist mit anderen Risiken assoziiert, darunter Erbrechen oder die Unfähigkeit, die letale Lösung von 100 ml innerhalb eines ausreichend kurzen Zeitraums vollständig aufzunehmen.
Auch wenn diese Komplikationen als selten gelten, ist davon auszugehen, dass sie international deutlich untererfasst sind. Ein
Bericht aus Oregon aus dem Jahr 2023 zeigt, dass in 72 % der Fälle keinerlei Angaben zu Komplikationen vorlagen. In den verfügbaren Datensätzen traten bei 9,8 % der Patientinnen und Patienten unerwünschte Ereignisse auf, darunter Einnahmeschwierigkeiten, Regurgitation und Krampfanfälle.
In
Western Australia wurden zwischen 2024 und 2025 insgesamt 18 Komplikationen bei 451 medizinisch assistierten Todesfällen dokumentiert. Diese betrafen überwiegend Probleme mit intravenösen Zugängen, Regurgitation und Krampfanfälle. Weitere berichtete Ereignisse umfassten Husten, verzögerten Bewusstseinsverlust, vorübergehende Schmerzen sowie technische Schwierigkeiten beim Zusammenbau der Spritzen. Die zuständige Aufsichtsbehörde erhebt jedoch keine Daten zu Komplikationen bei Todesfällen durch Selbstapplikation. Darüber hinaus berichten weder andere australische Bundesstaaten oder Territorien noch Neuseeland systematisch über Komplikationen.
Die Schweizer Organisation Dignitas sowie das Bundesministerium für Gesundheit lehnten es ab, gegenüber Medscape verfügbare Daten bereitzustellen. Auch in Italien werden keine Komplikationsdaten erhoben.
Der Mangel an systematisch erhobenen Daten führe dazu, dass die Evidenzlage weitgehend anekdotisch bleibe, so Pleiter.
Die Zeit bis zum Tod variiert ebenfalls erheblich und reicht – abhängig von den eingesetzten Substanzen, dem Applikationsweg und der individuellen Physiologie der Patientin oder des Patienten – von wenigen Minuten bis zu mehreren Stunden. Diese Variabilität kann sowohl für die Betroffenen als auch für deren Angehörige belastend sein, insbesondere wenn ein rascher und friedlicher Tod erwartet wird, erklärte Claud Regnard, ehemaliger Palliativmediziner im Vereinigten Königreich, gegenüber Medscape.
Peter Warren, Geschäftsführer der World Federation of Right to Die Societies mit Sitz in Barcelona, schrieb Medscape, dass sich die bei Euthanasie und assistiertem Sterben verwendeten Medikamente von Land zu Land unterscheiden, ihre Wirksamkeit und Sicherheit jedoch nicht vergleichend untersucht worden seien. „Soweit mir bekannt ist, existieren keine entsprechend zusammengeführten Daten.“
Die Physiologie des Todes
Was geschieht im Körper, wenn Medikamente zur Euthanasie verabreicht werden? Dr. Philippe Camus, Professor für Pneumologie und internistische Intensivmedizin am Dijon University Hospital, beschäftigt sich seit 1972 mit den Auswirkungen von Arzneimitteln auf die Lunge. Bereits als Medizinstudent an der Universität Burgund begann er, systematisch Daten zu sammeln. Über mehr als 5 Jahrzehnte hinweg hat er eine globale
Datenbank mit über 200.000 Referenzen zu medikamenteninduzierten Lungenerkrankungen aufgebaut.
Auch in therapeutischen Dosierungen, so Camus, könnten Anästhetika wie Propofol eine Atemdepression, ein tiefes Koma, eine periphere Vasodilatation sowie eine myokardiale Funktionsstörung verursachen. Bei bestimmungsgemäßem Einsatz seien diese Effekte jedoch in der Regel gering ausgeprägt und gut beherrschbar. „Das Gift liegt in der Dosis“, so Camus.
Im niederländischen intravenösen Euthanasieprotokoll erhält die Patientin oder der Patient 1.000 mg Propofol. Eine typische Dosierung zur Narkoseeinleitung bei operativen Eingriffen liegt bei 2–2,5 mg/kg Körpergewicht intravenös, verabreicht mit einer Rate von etwa 40 mg alle 10 Sekunden.
Bislang habe man noch nicht vollständig verstanden, wie es aufgrund einer sehr hohe Dosis eines Anästhetikums zum Tode komme, sagte Didier Cataldo, Pneumologe an der University of Liège in Lüttich.
Die Substanzen schalten den zentralen Atemantrieb im Gehirn aus. Der Patient fällt ins Koma, die Atmung verlangsamt sich und wird flach. Ein tiefes Koma kann zum Verlust der Schutzreflexe der Atemwege führen, sodass Husten- und Würgereflex ausbleiben. Die Zunge fällt zurück, verlegt die oberen Atemwege und erschwert die Inspiration. Dabei entsteht ein Unterdruck im Brustkorb. Zieht sich das Zwerchfell zusammen, um gegen eine geschlossene Glottis Luft in die Lunge zu saugen, fällt der Druck in den Alveolen rasch ab und liegt deutlich unter dem Druck in den umgebenden Blutgefäßen. Dieser Druckgradient wirkt wie eine Saugpumpe: Flüssigkeit – und mitunter auch Erythrozyten – wird aus den pulmonalen Kapillaren durch die dünne Membran in die Alveolen gezogen. Es entsteht ein negatives Drucklungenödem. Aus diesem Grund werden Patientinnen und Patienten bei operativen Eingriffen häufig intubiert und beatmet, bevor die volle Anästhesiedosis verabreicht wird. Zusätzlich können Anästhetika eine Vasodilatation und eine myokardiale Funktionsstörung verursachen, was zu einem abrupten Blutdruckabfall führt und die kardiale Auswurfleistung massiv beeinträchtigt.
Hinweise auf ein Lungenödem
Cataldo wies darauf hin, dass Lungenödeme zwar nicht klassisch mit Barbiturat-Überdosierungen assoziiert werden, ihre tatsächliche Häufigkeit jedoch nie systematisch erfasst wurde. Seltene physische Hinweise auf diesen Mechanismus liefert ein im vergangenen Jahr im
Journal of Emergencies, Trauma, and Shock veröffentlichter Fallbericht aus Japan.
Darin beschreiben Ärzte den Tod eines 18-jährigen Mannes nach Einnahme einer letalen Überdosis Pentobarbital – desselben Barbiturats, das auch beim oralen assistierten Sterben eingesetzt wird. Beim Eintreffen des Rettungsdienstes hatte der Patient bereits einen Herzstillstand. Während der Intubation trat laut Publikation jedoch eine „erhebliche Menge schaumiger, blutiger Sekrete“ aus dem Rachen aus. Eine postmortale CT-Untersuchung bestätigte ein ausgeprägtes bilaterales Lungenödem. Die Lungen waren massiv mit Flüssigkeit durchsetzt. Der Patient, sediert, aber möglicherweise noch nicht tot, könnte versucht haben, gegen einen verlegten Atemweg zu atmen und dabei gewissermaßen von innen erstickt sein.
Cataldo erklärte, dass ein solches Lungenödem tatsächlich durch Atemanstrengungen gegen einen blockierten Atemweg entstehen kann. Alternativ kann es infolge schwerer Hypoxie zu einer erhöhten Gefäßpermeabilität kommen: Die Kapillarwände verlieren ihre Integrität, werden durchlässig, und Flüssigkeit tritt aus dem Gefäßsystem in die Alveolen über. Dort bildet sie eine schaumige Barriere, die den Gasaustausch blockiert. Es sei plausibel, dass dieser Mechanismus – sofern er auftritt – mit agonalen Endphasen assoziiert ist, so Cataldo.
Ein weiterer möglicher Todesmechanismus bei der Euthanasie ist das kardial bedingte Lungenödem, erläuterte Bernard Lambermont, Leiter der Intensivstation am University Hospital of Liège. Dabei schlägt das Herz zunächst weiter, während die Lungenfunktion bereits versagt. Insbesondere die linke Herzhälfte, die den Körperkreislauf versorgt, dekompensiert früh oder akut. Das im Lungenkreislauf verbliebene Blut staut sich zurück, der Druck in den feinen pulmonalen Kapillaren steigt abrupt an. Die Gefäßwände können diesem Druck nicht standhalten, werden permeabel, und Flüssigkeit tritt aus. Vermischt mit der verbleibenden Luft in der Lunge entsteht ein Schaum, der den Sauerstoffaustausch blockiert.
Camus beschrieb das Erleben eines Lungenödems als „Ertrinken an Land“. Es gleiche dem Versuch, durch einen extrem engen Strohhalm zu atmen. Jeder Atemzug fördere nicht Luft, sondern ein Gemisch aus Blut und Flüssigkeit, das zu einem dichten, rosafarbenen Schaum aufgewirbelt werde. Dieser steige die Trachea hinauf und verlege die Atemwege. Das hypoxische Gehirn reagiere mit einem Panikzustand.
Göbel, der im Laufe seiner Tätigkeit Dutzende Euthanasien durchgeführt hat, betonte hingegen, er sei „sehr sicher“, dass Patienten ein Lungenödem nicht als bewusstes Leiden erleben würden.
„Propofol schaltet das kortikale Bewusstsein vollständig aus und versetzt den Patienten in ein tiefes Koma“, sagte Federico Piffer, Facharzt und Berater für Pneumologie an der pneumologischen Abteilung des Krankenhauses von Arco in Trient, Italien. „Selbst wenn der Körper ein physiologisches Trauma wie ein Lungenödem erleidet, ist der Patient so tief anesthesiert, dass er weder ein Ertrinkungsgefühl noch Luftnot wahrnimmt. De facto sterben sie unter demselben vollständigen Mangel an Empfindung, wie er bei großen chirurgischen Eingriffen zu erwarten ist.“
Lambermont stimmte zu, dass eine derart hohe Dosis eines Anästhetikums sicherstellt, dass der Patient tief narkotisiert ist, wenn es zu einer Atem- oder Herzmuskeldepression kommt. Nach Göbel fällt der Patient zunächst in ein tiefes Koma; erst danach setzt die Atmung aus. Und erst wenn vollständige Bewusstlosigkeit eingetreten ist, wird das Muskelrelaxans verabreicht – 150 mg Rocuronium.
Göbel ergänzt, dass seiner Erfahrung nach 9 von 10 Patienten bereits verstorben sind, wenn sie die Injektion des Muskelblockers erhalten, was die Sorge verringert, jemand könne gelähmt, aber noch bei Bewusstsein und leidend sein. „Wenn das Medikament dorthin gelangt, wo es wirken soll, ist der Ablauf sehr vorhersehbar. Das ist das Schöne daran“, sagte er. „Ich habe noch nie gesehen, dass jemand darunter gelitten hätte; im Gegenteil, ganz im Gegenteil. Man hält die Hände seiner Kinder, seiner Liebsten, und während man spricht, wird man allmählich schläfrig und verliert innerhalb von etwa 20, 30 oder 40 Sekunden das Bewusstsein.“
Lehren aus Organspenden
Eine gewisse Beruhigung könnte sich aus der Untersuchung von Organen ergeben, die nach einer Euthanasie entnommen wurden. In den Niederlanden, Belgien und Kanada können sich Patienten, die sich einer Euthanasie unterziehen, für eine Organspende entscheiden. Stephen Potts, Transplantationspsychiater am Royal Infirmary of Edinburgh in Edinburgh, Schottland, erklärte, dass unmittelbar nach der Euthanasie entnommene Organe – darunter auch Lungen – bei den Empfängern „gute medizinische Ergebnisse“ gezeigt hätten. „Man kann sagen, dass es viele Unsicherheiten hinsichtlich möglicher toxischer Effekte dieser Medikamente gibt, doch diese Unsicherheiten sind eher theoretischer Natur und zeigen sich in der Praxis bislang nicht.“
Frank Dor, Transplantationschirurg am Erasmus MC in Rotterdam, Niederlande, sagte gegenüber
Medscape, er habe keine Organschäden beobachtet. „Die Qualität der Organe ist im Allgemeinen ausgezeichnet. Tatsächlich sind sie häufig besser als Organe von Spendern nach Herz-Kreislauf-Stillstand“, so Dor. Jüngste Daten aus einer systematischen
Übersichtsarbeit legen nahe, dass Organspenden nach Euthanasie vergleichbare Ergebnisse erzielen wie Spenden nach zirkulatorischem Tod, insbesondere bei Lungen- und Nierentransplantationen.
Doch die Daten zur Organtransplantation nach einer Euthanasie sind überschaubar. Das, was bislang
vorliegt, stammt aus stark kontrollierten klinischen Umgebungen. Die Eignung der Organe für eine Transplantation könnte darauf hindeuten, dass ein „guter Tod“ physiologisch möglich ist, doch ob Euthanasie tatsächlich ein schmerzfreies Ende darstellt, bleibt ein Geheimnis, das mit den Patienten begraben wird, solange keine systematischen Daten erhoben werden. „Uns fehlen öffentliche Daten, die beschreiben, wie die Beendigung des Lebens abläuft, und die eine klinische Beurteilung darüber erlauben, warum und wie sie geschieht“, sagte Camus.
Für jemanden, der unerträgliches Leid erfährt, seien Unklarheiten zum Sterbevorgang akzeptabel, solange dieser die ersehnte Erlösung bringe, sagte Iline Ceelen, Doktorandin an der Radboud-Universität in Nijmegen, Niederlande, zu Medscape. Sie erinnert sich an eine Patientin, die sie im Rahmen ihrer Forschung interviewte und deren Arme von Narben der Selbstverletzung übersät waren – Verbrennungen und Schnitte, die sie sich zugefügt hatte, um ihre innere Qual zu bewältigen. Für eine Frau, die bereits in der Hölle lebe, so Ceelen, sei die Aussicht auf 10 Minuten möglicher Belastung während des Eingriffs ein geringer Preis für die Gewissheit des Endes. „Wenn ihr jemand gesagt hätte: ‚Es könnte 10 Minuten lang die Hölle sein‘, hätte sie nicht geantwortet: ‚Oh nein, nein, dann lasse ich es lieber.‘“
Doch Andoulsi ist nicht bereit, das medizinische System so einfach aus der Verantwortung zu entlassen. Zwar räumt sie ein, dass sie „10 Minuten Hölle“ ertragen würde, wenn dadurch das Ende ihres Leidens garantiert wäre, doch sie empfindet es als Zumutung, überhaupt vor dieser Wahl zu stehen. Für Andoulsi geht es um einen letzten Akt des Vertrauens in ein System, das sie wiederholt im Stich gelassen hat.
„Ich habe Jahre damit verbracht, gegen Ärzte zu kämpfen, die meine Schmerzen nicht glaubten, die mich manipulierten und mir einredeten, alles spiele sich nur in meinem Kopf ab“, sagte sie. „Wenn sie mir nun endlich beim Sterben helfen wollen, erwarte ich als absolutes Minimum, dass sie ihre Hausaufgaben gemacht haben. Nach einem Leben voller medizinischer Fahrlässigkeit sollte ich mir keine Sorgen machen müssen, dass auch mein Tod fahrlässig sein wird.“
Die Medizin trägt Verantwortung
Für Sandra Andoulsi, eine 31-jährige Tänzerin und Künstlerin aus Paris, Frankreich, bedeutet das Leben mit dem Ehlers-Danlos-Syndrom, jeden Morgen mit einem Körper aufzuwachen, der sich anfühlt, als würde er auseinanderfallen. Wenn die Schmerzen unerträglich sind, sei das abstrakte Risiko eines schwierigen Todes im Vergleich zur konkreten Tortur ihres täglichen Daseins irrelevant, sagte Andoulsi, die über Euthanasie nachdenkt. „Wenn man ertrinkt“, sagte sie, „fragt man nicht, ob der Rettungsring aus zertifiziertem Gummi besteht. Man greift einfach danach.“
Dieser Beitrag ist im Original auf Medscape.de erschienen.