Debatte

Vermeidbare Todesfälle: Brauchen wir „Martha’s Rule“ in Deutschland?

Neue Zahlen aus England zeigen die lebensrettende Wirkung der sogenannten „Martha’s Rule“. Sie ermöglicht es Angehörigen oder Pflegepersonen, eine dringende Zweitmeinung anzufordern, wenn sie sich Sorgen um einen Patienten machen. Rund 450 lebensrettende Interventionen wurden so bereits ausgelöst. Die Sepsis Stiftung plädiert dafür, die Regel auch hierzulande einzuführen – die Ärzteschaft sieht Chancen und zugleich Risiken.

24.03.2026Von: Nathalie Haidlauf
Martha’s Rule“ rettet Leben

Hintergrund von „Martha’s Rule“ ist der Tod der 13-jährigen Martha Mills. Ihre Symptome wurden vom Klinikpersonal nicht ernst genommen und sie verstarb an einer Sepsis.

© photo_Pawel | iStock via Getty Images Plus

Die Sepsis-Stiftung fordert nach dem Vorbild der britischen „Martha’s Rule“ mehr Mitsprache für Patienten und Angehörige in Deutschland.1 Da Sepsis eine der häufigsten vermeidbaren Todesursachen ist, betont die Stiftung, dass Angehörige Verschlechterungen oft früh erkennen. Klare Strukturen für Zweitmeinungen könnten auch hierzulande Leben retten. 

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