Vermeidbare Todesfälle: Brauchen wir „Martha’s Rule“ in Deutschland?
Neue Zahlen aus England zeigen die lebensrettende Wirkung der sogenannten „Martha’s Rule“. Sie ermöglicht es Angehörigen oder Pflegepersonen, eine dringende Zweitmeinung anzufordern, wenn sie sich Sorgen um einen Patienten machen. Rund 450 lebensrettende Interventionen wurden so bereits ausgelöst. Die Sepsis Stiftung plädiert dafür, die Regel auch hierzulande einzuführen – die Ärzteschaft sieht Chancen und zugleich Risiken.

Hintergrund von „Martha’s Rule“ ist der Tod der 13-jährigen Martha Mills. Ihre Symptome wurden vom Klinikpersonal nicht ernst genommen und sie verstarb an einer Sepsis.
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