Vorsorge absichern

Frauenärzte fordern Änderung des Beitragssatz-Stabilisierungsgesetzes

Das GKV-Stabilisierungsgesetz sieht vor, die extrabudgetären Vorsorgeleistungen für Schwangere ab 2027 wieder in die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung (MGV) einzugliedern. Der Berufsverband der Frauenärzte e.V. (BVF) kritisiert diese Sparmaßnahme scharf und fordert eine dauerhafte Absicherung der ambulanten frauenärztlichen Versorgung.

18.09.2026Von: Christian Beneker
Frauenärzte fordern Änderung des Beitragssatz-Stabilisierungsgesetzes

Frauenärztinnen und -ärzte befürchten, dass durch die geplanten Sparmaßnahmen künftig noch weniger Frauen die Vorsorge nutzen als ohnehin schon.

© Getty Images | Panuwat Dangsungnoen

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStG) will extrabudgetäre Vorsorgeleistungen für Schwangere ab 2027 in die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung (MGV) zurückholen. Nina Warken (CDU), die beim Beschluss des Gesetzes im Juli 2026 noch Gesundheitsministerin war, verspricht sich davon deutliche Einsparungen. Betroffen sind unter anderem Pauschalen für die Schwangerenbetreuung oder der Zuschlag bei der Betreuung einer Risikoschwangerschaft, Laborleistungen oder weiterführende Ultraschalldiagnostik.
Der Berufsverband der Frauenärztinnen und Frauenärzte e.V. (BVF) wendet sich mit Empörung gegen die Sparmaßahme und hat bereits Anfang Juni 2026 eine entsprechende Petition gestartet. „Mit der Petition wird gefordert, das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStG) zu ändern. Die ambulante frauenärztliche Versorgung muss weiterhin abgesichert sein, damit Patientinnen auch künftig ausreichend und verlässlich Termine zur gynäkologischen Krebsfrüherkennung, zur Schwangerenvorsorge und zur Abklärung gynäkologischer Beschwerden erhalten. Frauengesundheit sichern!“, so der Text der Petition.

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