G-BA-Beschluss
Keine Ausweitung des organisierten Darmkrebs-Screenings
Derzeit gibt es keine ausreichenden Belege, die für ein organisiertes Screening auf Darmkrebs für Personen unter 50 Jahren mit einem familiären Risiko sprechen. So lässt sich die Studienlage zusammenfassen, auf die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seinen Beschluss stützt. Er hat daher die Richtlinie zur organisierten Krebsfrüherkennung nicht geändert.
25.08.2026Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

Eine Früherkennung auf Darmkrebs mittels Koloskopie ist für gesetzlich Versicherte ab 50 Jahren möglich.
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Aktuell wird allen gesetzlich Versicherten ab 50 Jahren die Früherkennung auf Darmkrebs angeboten. Sie können entweder alle zwei Jahre einen Test auf Blut im Stuhl machen oder zweimal im Abstand von zehn Jahren eine Darmspiegelung (Koloskopie) durchführen lassen.
Erfahrungen aus der Versorgung zeigen, dass Personen mit einem bekannten familiären Darmkrebsrisiko in der Regel unter ärztlicher Beobachtung stehen und notwendige Untersuchungen im Rahmen der Behandlung erhalten. Kurativ ist eine Darmspiegelung immer möglich zur Abklärung von Beschwerden.