Lisa Zieringer von der Hautklinik des Uniklinikum Erlangen und ihr Team berichten hier von einer 45-jährigen Frau, die sich mit einer seit mehreren Jahren bestehenden verrrukösen Hautveränderung am lateralen Nagelwall des linken Mittelfingers in der Hautklinik vorstellte1. Diese Läsion war 2020 nach einer UV-Lack-Maniküre aufgetreten. Alle übrigen Nägel waren klinisch unauffällig.
Initial bestand ambulant zuerst der Verdacht auf ein Onychopapillom - die keratolytische Behandlung mit Urea hatte aber keinen Effekt gezeigt. In ihrer Klinik wurde daher eine Probebiopsie veranlasst, die histologisch das Bild eines Plattenepithelkarzinoms in situ (Morbus Bowen) ergab. Außerdem zeigten sich Hinweise auf eine Induktion durch Humane Papillomviren (HPV), die Epithelzellen von Haut und Schleimhäuten infizieren können.
Man unterscheidet hier Niedrig- und Hochrisikotypen, wobei letztere durch die Integration viraler Onkogene in das Wirtsgenom zur malignen Transformation beitragen können. Eine ergänzende HPV-PCR zeigte bei der Patientin sowohl HPV6 als Niedrigrisikotyp als auch HPV33, einen Hochrisikotyp mit erhöhter onkogener Potenz.
Die Komplettresektion des Befundes ergab schließlich ein invasives Bowen-Karzinom mit einer Tumordicke von 1,5 mm, das vollständig im Gesunden entfernt worden war. Die sekundäre Wundheilung führte zu einem guten funktionellen und ästhetischen Ergebnis. Die Sonographie der lokoregionären Lymphknoten war unauffällig.
Die Kopräsenz von HPV6 und HPV33 unterstreicht nach Einschätzung des Dermatologenteams die mögliche Rolle kosmetischer Manipulationen als Triggerfaktor für HPV-assoziierte Neoplasien im Bereich der Nagelmatrix – zudem die periunguale Region als besonders vulnerabel für Mikrotraumata gilt. Im vorliegenden Fall könnte eine Verletzung im Rahmen der UV-Lack-Behandlung somit eine mögliche Eintrittspforte für die Virusinfektion gewesen sein.
Aber auch zusätzliche Risikofaktoren könnten zur Krebsentstehung beigetragen haben. Hier nennt das Autorenteam an erster Stelle die im Zusammenhang mit der kosmetischen Nagelbehandlung auftretende UV-Belastung. So werden in Nagelstudios häufig UVA-Lampen zur schnelleren Aushärtung von Acryl- oder Gellacken angewandt. In vitro erzeugt so eine Lampe bei einer 20-minütigen Anwendung eine um 20 – 30 % reduzierte Zellviabilität in Keratozyten, wodurch permanente Mutationen und DNA-Schäden ausgelöst werden könnten. Die typische Exposition bei einem normalen Nagelstudiobesuch bleibt zwar unter der Sicherheitsgrenze, bei erhöhter Exposition und kumulativer Anwendung lassen sich Schäden aber nicht ausschließen.
Der Fall macht deutlich, dass persistierende Nagelveränderungen in jedem Fall sorgfältig abgeklärt werden sollten.