Das gesetzliche Hautkrebsscreening muss bestehen bleiben und soll qualitativ weiterentwickelt werden. Angesichts eklatant steigender Erkrankungszahlen beim Melanom (Schwarzer Hautkrebs) und noch mehr beim hellen Hautkrebs sowie der demografischen Entwicklung ist eine Kostenexplosion nur dann zu verhindern, wenn der Hautkrebs zu einem frühen Zeitpunkt erkannt und behandelt wird. Dafür braucht es das Hautkrebsscreening, was weiterentwickelt werden muss. Zu diesem Schluss kommen die Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG), die Nationale Versorgungskonferenz Hautkrebs (NVKH), die AG Dermatologische Prävention (ADP) und die AG Dermatologische Onkologie (ADO). Risikogruppen müssen in Zukunft stärker in den Blick genommen werden und ein strukturiertes und organisiertes Programm mit Einladungsmanagement, Dokumentation, verbindlichen Qualitätskriterien und wissenschaftlicher Begleitung ist zu entwickeln.
Die Hautkrebszahlen steigen seit Jahren an. Laut Barmer Arztreport [1] ist die Zahl der diagnostizierten Fälle von malignem Melanom (schwarzer Hautkrebs) zwischen 2005 und 2023 um 121 % gestiegen, von 188.603 auf 417.400 Betroffene. Beim nicht-melanotischem Hautkrebs (heller Hautkrebs) war der Anstieg mit 186 % sogar noch deutlicher, und die Fallzahlen stiegen von etwa 630.000 auf 1,8 Millionen.
„Dass sich die Melanom-Zahlen seit dem Jahr 2005 mehr als verdoppelt und beim hellen Hautkrebs nahezu verdreifacht haben, ist alarmierend“, sagt Prof. Dr. med. Mark Berneburg, Präsident der DDG und Direktor der Klinik und Poliklinik für Dermatologie am Universitätsklinikum Regensburg. Früh erkannt ist Hautkrebs in vielen Fällen sehr gut und kostengünstig behandelbar.
Aus diesem Grund sind wir ganz entschieden für die Beibehaltung des Hautkrebsscreenings, ein Aussetzen hätte fatale Folgen.
Prof. Dr. med. Mark Berneburg, Präsident der DDG und Direktor der Klinik und Poliklinik für Dermatologie am Universitätsklinikum Regensburg
Das Hautkrebsscreening können alle GKV-Versicherten ab 35 Jahre alle zwei Jahre als Früherkennung-Untersuchung in Anspruch nehmen.
Ohne Screening dramatische Kostensteigerungen zu erwarten Mit dem HKS sind prognostische Vorteile für die Patientinnen und Patienten verbunden. Aber nicht nur das. „Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) spart durch früh diagnostizierte Hautkrebsfälle, denn die Behandlung von weit fortgeschrittenem Hautkrebs ist sehr kostenintensiv“, erklärt Prof. Dr. med. Garbe, der vor über 20 Jahren das Hautkrebsscreening mit initiierte. Jeder Patient und jede Patientin, die eine fortgeschrittene Hautkrebserkrankung oder gar eine Metastasierung entwickelt, kostet die GKV vor allem wegen der Behandlung mit Check Point Inhibitoren mindestens 100.000 bis 200.000 Euro. „Das steigert die Kosten immens, während bei früher Erkennung dieser Tumoren eine meist ambulant durchführbare Exzision ausreichend ist“, weiß Garbe. Die Kosten steigen dann um mehr als das Zehnfache, schätzt der Hautkrebsexperte.
Im Bericht der FinanzKommission wird festgestellt, es gebe für die anlasslose Ganzkörper-Früherkennung von Hautkrebserkrankungen keine belastbare Evidenz und daraus wird gefolgert, dass damit kein entsprechender Patientennutzen verbunden sei. Es wurde bei anderen Tumoren wie Gebärmutterhalskrebs, Brustkrebs und Lungenkrebs gezeigt, dass infolge einer Verbesserung der Früherkennung die Sterblichkeit abnahm. Die Mortalitätsrate des Hautkrebses wird wesentlich bestimmt durch das Melanom. Das HKS zielt aber nicht nur auf die Erkennung von Melanomen, sondern auch auf die Erkennung des viel häufigeren hellen Hautkrebses ab. Dies hat kaum Auswirkung auf die Mortalität, allerdings auf die Morbidität (Krankheitslast) und die Behandlungskosten. So sind bereits heute die höchsten Gesundheitskosten in Australien mit der Therapie von Hautkrebserkrankungen verbunden
Das HKS ist hochwirksam, wie internationale wissenschaftliche Studien belegen, die zeigen, dass durch das HKS Hautkrebs in deutlich früheren Stadien festgestellt wird als ohne Screening. Späte Diagnosen verteuern die therapeutische Versorgung. Dieses wird in Studien aus den USA, Australien und Europa [2-4] gezeigt. Zudem haben die Patientinnen und Patienten eine günstigere Prognose und eine verbesserte Überlebenswahrscheinlichkeit.
Das HKS fortführen und optimieren „Das Hautkrebsscreening muss aus verschiedenen Gründen verbessert werden“, sagt Prof. Dr. med. Dirk Schadendorf, Vorsitzender der Nationalen Versorgungskonferenz Hautkrebs (NVKH) und Direktor der Universitätshautklinik Essen. Nur 30 % derjenigen, die einen Anspruch auf die Früherkennungsuntersuchung haben, nehmen an der Früherkennungs-Untersuchung teil – das ist zu niedrig.
Hier ist ein strukturiertes, organisiertes Programm mit Einladungsmanagement denkbar, damit auch diejenigen zum Screening gehen, die von sich aus nicht unbedingt daran gedacht hätten.
Prof. Dr. med. Dirk Schadendorf, Vorsitzender der Nationalen Versorgungskonferenz Hautkrebs (NVKH) und Direktor der Universitätshautklinik Essen.
Auch Prof. Dr. med. Ralf Gutzmer, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Onkologie (ADO) und Direktor der Hautklinik am Johannes Wesling Klinikum Minden ist der Auffassung, dass eine Fortführung und Weiterentwicklung des HKS nötig ist. „Es handelt sich um eine sinnvolle, leicht durchzuführende und wenig belastende Untersuchung. Das ist eine enorme Chance, präventiv etwas zu bewegen. Zudem besteht bei diesem Arztkontakt immer die Möglichkeit, grundsätzlich über Hautkrebsprävention und Sonnenschutz zu sprechen, aber auch über Krebsprävention im Allgemeinen“, konstatiert Gutzmer.
Die Fachgesellschaften sind sich einig, dass das HKS weiter verbessert werden muss, insbesondere um mehr Personen mit dem HKS zu erfassen. Damit wird die Früherkennung gestärkt und die Kosten für die Behandlungen können langfristig weiter abgesenkt werden. Bei einer künftigen Optimierung des HKS sollten folgende Strategien einbezogen werden:
Konzentration auf Risikopersonen, um mehr Fälle frühzeitig zu erfassen.
Integration der Dermatoskopie in die Untersuchungen, die seit mehr als 20 Jahren Untersuchungs-Standard ist
Neue Definition der Leistung, um mehr HKS-Berechtigte zu ermuntern, diese Leistung auch wahrzunehmen.
Dazu auch Entwicklung eines Einladungsverfahrens analog zum Mammographie-Screening.
Hautkrebsscreening auf dem Prüfstand der FinanzKommission: Verbände widersprechen
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Kostenanstieg statt Einsparung
Hautkrebsscreening auf dem Prüfstand der FinanzKommission: Verbände widersprechen
Steigende Fallzahlen beim hellen und schwarzen Hautkrebs machen ein effizientes Screening unverzichtbar. Laut Deutscher Dermatologischer Gesellschaft und Partnerorganisationen muss das gesetzliche Programm qualitativ weiterentwickelt werden.
16.04.2026Lesedauer: ca. 4 MinutenVon: Deutsche Dermatologische Gesellschaft e.V. (DDG)
Die Behandlung einer fortgeschrittenen Hautkrebserkrankung kostet die GKV mindestens 100.000 bis 200.000 Euro, so die DDG.