Fälle von sexualisierter Gewalt erregen immer wieder große mediale Aufmerksamkeit, wie aktuell etwa der Fall der Moderatorin und Schauspielerin Collien Fernandes zeigt, die laut einem
Spiegel-Bericht ihrem Ex-Mann vorwirft, sie „virtuell vergewaltigt" zu haben, indem er Fake-Pornografie mit ihrem Gesicht und ihrer Stimme verbreitet habe. Zu den Vorwürfen der „virtuellen Vergewaltigung“, habe sich inzwischen Ulmens Anwalt Christian Schertz zu Wort gemeldet, berichtet die
„Frankfurter Allgemeine Zeitung“: Christian Ulmen habe „zu keinem Zeitpunkt Deepfake-Videos von Frau Fernandes oder anderen Personen hergestellt und/oder verbreitet“. Entsprechende Darstellungen seien falsch".
Große und zudem weltweite Aufmerksamkeit erregte zuvor vor allem das Schicksal der Französin
Gisèle Pelicot, die nach Sedierung durch ihren Ehemann von mehreren Männern vergewaltigt worden war.
Besonders groß ist auch die Empörung, wenn Kinder betroffen sind. Nur ein paar aktuelle Beispiele seien genannt: So sind laut einer
Studie von zwei Forschungsinstituten hunderte Kinder und Jugendliche beim Verband Christlicher Pfadfinder (VCP) offenbar Opfer sexualisierter Gewalt geworden.
Einer anderen aktuellen Studie zufolge haben im Erzbistum Paderborn in den Jahren 1941 bis 2002 deutlich mehr Priester Kinder und Jugendliche sexuell missbraucht als bisher bekannt. Bislang galten, wie der
„Spiegel“ berichtet, laut 2018 veröffentlichten Zahlen der Deutschen Bischofskonferenz für diesen Zeitraum „111 Priester als Beschuldigte. Jetzt gebe es 210 Hinweise auf Beschuldigte, die 489 Kinder und Jugendliche missbraucht haben sollen“.
Was versteht man unter sexualisierter Gewalt?
Laut einem
Übersichtsbeitrag von Dr. Tanja Brüning (Abteilung für Kinderschutz, Vestische Kinder- und Jugendklinik Datteln, Universität Witten/Herdecke) und ihren Kolleginnen umfasst sexualisierte Gewalt jede Form sowie den Versuch der ungewollten sexuellen Handlung, Annäherung oder Äußerung und Handlungen der sexuellen Ausbeutung oder andere Übergriffe auf die sexuelle Selbstbestimmung einer Person. Sexualisierte Gewalt könne in allen Lebensbereichen auftreten, z.B. im familiären oder im sozialen Umfeld, in Institutionen oder im digitalen Raum und sei unabhängig vom sozialen oder vom professionellen Verhältnis zwischen Täter und der betroffenen Person.
Besonders häufig ist sexualisierte Gewalt seit jeher in Kriegen. So seien 2024 laut UN-Jahresbericht mehr als 4600 Fälle konfliktbezogener sexueller Gewalt dokumentiert worden – bei gleichzeitig hoher Dunkelziffer. Die Mehrheit der Opfer seien Frauen und Mädchen, heißt es in einem Bericht des
„Deutschlandfunks“. Eine relativ neue Form sexualisierter Gewalt hat die fortschreitende Entwicklung künstlicher Intelligenz (KI) mit dem
Phänomen Deepfake wie vermutlich im Fall Collien Fernandes hervorgebracht. Besonders betroffen seien auch in diesem Fall Frauen, deren Gesichter ohne ihr Wissen oder Einverständnis auf pornografische Darstellungen montiert würden – ein Phänomen sexualisierter Gewalt, das als
Nudificationbezeichnet werde, erklären die Mainzer Kriminologin Dr. Barbara Horten Schindler und ihre Kollegen Christian Steffan sowie Johanna Schläger
Wie häufig sind sexualisierte Gewalttaten?
Besonders häufig ist sexualisierte Gewalt seit jeher in Kriegen. So seien 2024 laut UN-Jahresbericht mehr als 4600 Fälle konfliktbezogener sexueller Gewalt dokumentiert worden – bei gleichzeitig hoher Dunkelziffer. Die Mehrheit der Opfer seien Frauen und Mädchen, heißt es in einem Bericht des
„Deutschlandfunks“.
Auf kriegerische Auseinandersetzungen und Krisenregionen beschränkt ist sexualisierte Gewalt allerdings nicht. Seit Jahren steige die Zahl tatsächlich erfasster Sexualstraftaten in Deutschland an, so kürzlich die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe in einer Pressemitteilung zur
neuen S1-Leitlinie „Empfehlungen zur Betreuung und Versorgung von weiblichen Betroffenen sexualisierter Gewalt“. Das Jahr 2024 markiere einen neuen traurigen Höchststand von rund 128.000 Fällen, berichtet die Fachgesellschaft. Als möglichen Grund für diesen Anstieg nenne das Bundeskriminalamt unter anderem eine wachsende Sensibilität. Die Bereitschaft, eine Tat auch anzuzeigen, steige. Die Dunkelziffer liege jedoch höher. Häufig seien die Opfer zu traumatisiert oder eingeschüchtert, um eine entsprechende Tat zu melden und fürchteten Schuldvorwürfe (Victim Blaming bzw. Täter-Opfer-Umkehr). Laut einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage des Bundeskriminalamts werde nur in 9,5 % der Fälle von sexualisiertem Missbrauch und Vergewaltigung eine Anzeige erstattet.
Prävalenzstudien zufolge erleben in Europa 5-6 % der Frauen mindestens einmal in ihrem Leben eine Vergewaltigung. In Deutschland betrage die Lebenszeitprävalenz von versuchtem/ vollendetem Geschlechtsverkehr gegen den Willen der Betroffenen bei Frauen 14,9 Prozent, berichten die Autoren der S1-Leitlinie. In der Mehrheit der Fälle sei der Täter bzw. Tatverdächtige den Betroffenen bekannt; 97 bis 99 % der Täter seien männlich.
Trotz noch schmaler empirischer Befundlage sei in der Praxis allerdings auch an Frauen als Täterinnen zu denken, so
Prof. Dr. Harald Dreßing und Kollegen vom Zentralinstitut für Seelische Gesundheit in Mannheim. Dass es auch Frauen mit sexuellem Interesse an Kindern und sexualisierter Gewalt gibt, zeigt zum Beispiel ein
Forschungsprojekt von
Dr. Safiye Tozdan (Institut für Sexualforschung, Sexualmedizin und Forensische Psychiatrie des Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf) und Kollegen.
Oft unbemerkt, selten gemeldet
Laut Brüning und ihren Kolleginnen weist eine aktuelle Dunkelfeldstudie „eine Betroffenenrate von 12,7 % für Erfahrungen mit sexualisierter Gewalt in der Kindheit und/oder Jugend aus“; diese variiere geschlechtsspezifisch deutlich: Bei weiblichen Personen betrage die Rate 20,6 % und bei männlichen Personen 4,8 %. Etwa 50–75 % der Täter kämen aus dem Nahbereich der Betroffenen. Aufgrund der in diesen Konstellationen häufig bestehenden Abhängigkeitsbeziehungen und Loyalitätskonflikten bei Betroffenen finde sexuelle Gewalt oft über lange Zeiträume statt und bleibe lange unbemerkt.
Die Zahl der gemeldeten Fälle von körperlicher Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Deutschland betrage ca.15.000/Jahr; die tatsächliche Zahl dürfte um ein Mehrfaches darüber liegen, betont auch
Dr. Sylvester von Bismarck (Vivantes Klinikum Neukölln, Berlin). Körperliche Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen geschehe häufig und werde im medizinischen Bereich leicht übersehen und selten gemeldet, so der Kinderchirurg.
Sexueller Missbrauch: Warnsignale
Sexueller Missbrauch von Kindern ist demnach eine besondere Herausforderung für Ärzte und Ärztinnen. Den Verdacht wecken Tanja Brüning zufolge folgende so genannte „Red Flags“:
- Angaben von Patienten oder Angehörigen zu Verletzungen sind widersprüchlich oder nicht plausibel.
- Patienten werden trotz erheblicher Verletzungen erst verspätet bei einem Arzt oder einer Ärztin vorgestellt.
- Suspekte Verletzungen wie genitale oder orale Verletzungen sowie auffällige Hämatome, Griff-, Biss- und Saug-Marken
- Auffallend ängstliches , schreckhaftes, vermeidendes oder überangepasstes Verhalten; übermäßige Schamreaktionen oder distanzloses Verhalten
- Abgewandte Körperhaltung, Blick-Vermeidung, auffällige Reaktionen bei körperlicher Untersuchung
- Dominantes Verhalten von Bezugspersonen
- Hinweise auf Abhängigkeit oder Vulnerabilität, etwa bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderung.
Empfehlungen zum Vorgehen bei Verdacht
Mitunter signalisiere ein ungutes „Bauchgefühl“, dass etwas nicht stimme, berichten die Autorinnen. Auch wenn sich dieses eher intuitive Gefühl nicht unmittelbar durch konkrete Befunde belegen lasse, sollte es im professionellen Kontext ernst genommen und reflektiert werden, betonen Brüning und ihre Kolleginnen. Hier könnte z. B. eine stationäre Aufnahme oder das Angebot einer Verlaufskontrolle ein hilfreiches Mittel sein, das eigene Empfinden zu hinterfragen und durch die Möglichkeit des Hinzuziehens von Kollegen mehr Objektivität zu gewinnen.
Entscheidend bei der Anamnese sei es, keine Suggestivfragen zu stellen. Suggestiv wirkten generell alle Frageformen, die eine Antwortmöglichkeit nahelegten oder gar vorgäben. Gerade geschlossene Fragen wirkten negativ, da sie nicht nur in gewisser Weise suggestiv wirkten, sondern durch die erzielten „Ja/Nein“-Antworten wenig Informationsgewinn böten. Ebenfalls zu vermeiden seien wertende Kommentare und inhaltlich lenkende Äußerungen wie Fragen, die das Kind unter Druck setzten.
Die beiden wichtigsten Informationen, die erhoben werden müssten, seien: „1. wann der letzte mögliche Übergriff stattgefunden haben könnte, und 2. ob der Schutz vor zukünftigen Übergriffen bereits sichergestellt ist“. Der erste Aspekt werde zur Festlegung notwendiger medizinischer/forensischer Maßnahmen benötigt, der zweite betreffe organisatorische Schritte, z. B. stationäre Aufnahme, Information von Jugendamt und/oder Polizei.
Wichtige Empfehlungen bei Verdachtsfällen haben auch die
Rechtsmedizinerinnen Dr. Theresa A. Engelmann (MHH), Prof. Dr. Anette Solveig Debertin (MHH) und Prof. Dr. Sibylle Banaschak (Uniklinik Köln) formuliert:
- Bei Verdachtsfällen körperlicher und sexueller Gewalt sei eine Ganzkörperuntersuchung, unter Einbezug versteckter Areale, vorzunehmen.
- Spontane Äußerungen des Kindes bei einer körperlichen Untersuchung seien detailliert und in wörtlicher Rede zu dokumentieren.
- Für eine gerichtsverwertbare Dokumentation seien alle Befunde möglichst exakt, deskriptiv und wertungsfrei sowie ungeachtet ihrer möglichen Verursachung fotografisch und schriftlich zu erfassen.
- Für die schriftliche Dokumentation der körperlichen Untersuchung seien Untersuchungsbögen mit Körperschemata ratsam.
- Bestandteile einer (digitalen) Fotodokumentation seien eine Übersichtsaufnahme der betroffenen Körperstelle zur Verdeutlichung der anatomischen Lokalisation und eine Detailaufnahme mit anliegendem Winkellineal zur exakten Beurteilbarkeit von Wundcharakteristika.
- Eine Sicherung von Spuren und Asservaten (z. B. Kleidungsstücke) sowie ggf. Weitervermittlung an regionale Kinderschutz-Ambulanzen oder rechtsmedizinische Institute sei fallabhängig zu prüfen.
Zwei Fallgeschichten: auffällige (peri)anale Befunde
Verdächtig auf sexuellen Missbrauch eines Kindes sind vor allem Verletzungen oder abnorme Befunde im Analbereich; reale Fälle haben vor wenigen Jahren
Prof. em. Dr. med. Dr. jur. Reinhard B. Dettmeyer (Universitätskliniken Gießen und Marburg) und Kollegen beschrieben.
Fall 1: angeblicher Sturz auf eine Tasche mit Spielzeug
Ein zwei Jahre und acht Monate alter Junge sei, so die Autoren, nach Angaben seines Vaters von diesem „reflexartig geschubst“ worden, da der Junge sich dem kleinen Geschwisterkind gegenüber aggressiv verhalten habe. Durch das Schubsen sei der Junge auf eine Tasche mit Spielzeug gefallen. Die zu diesem Zeitpunkt abwesende Mutter sei später ins Wohnzimmer gekommen, habe analen Blutabgang bei dem Kind bemerkt und deshalb sofort die Kinderklinik aufgesucht.
Bei der rechtsmedizinischen Untersuchung seien folgende Verletzungen der Analregion gefunden worden:
- ein semizirkulär-streifiges blau-livides Hämatom zwischen 3 und 5 Uhr in SSL,
- eine radiär in Richtung Afteröffnung verlaufende fissurartige Ablösung der perianalen Oberhaut zwischen 6 und 7 Uhr mit bedeckender Blutkruste,
- weitere blau-livide Analhautunterblutungen etwa zwischen 11 und 13 Uhr,
- rotbräunliche Antragungen von offenbar Blut auf der Haut der Perianalregion.
Außerhalb der (Peri-)Analregion habe das Kind keinerlei Verletzungen aufgewiesen. Das vom Vater behauptete Unfallgeschehen sei nach Inaugenscheinnahme der Tasche und des darin enthaltenen Spielzeugs als unplausibel angesehen worden.
Fall 2: perianale Rötung und weite Analöffnung
Bei einem zwei Jahre und sechs Monate alten Mädchen sei während der Narkoseeinleitung zur Tonsillektomie eine perianale Rötung aufgefallen. Daraufhin wurde den Autoren zufolge um ein rechtsmedizinisches Konsil gebeten. Hier die Befunde: Die (peri-)anale Verfärbung war nicht blau-livide, sondern eher rötlich. Zu den Rändern hin fanden sich etwas verwaschene Grenzen in der Perianalregion. Die bedeckende Haut zeigte keine Einrisse, Fissuren oder Blutantragungen. Aufgefallen sein allerdings eine relativ weite Analöffnung; dies sei jedoch unter Narkose nicht ungewöhnlich, erklären die Rechtsmediziner. Weitere Auffälligkeiten, insbesondere Verletzungen, seien nicht vorhanden gewesen.
Der Befund wurde, wie die Autoren weiter berichten, insgesamt als zwar suspekt und abklärungsbedürftig beurteilt worden, aber nicht als hinreichende Grundlage für einen begründeten Verdacht auf eine anale Penetrationsverletzung bzw. einen sexuellen Missbrauch. Die weitere Diagnostik habe dann eine Infektion mit β-hämolysierenden Streptokokken der Gruppe A als Ursache der Proktitis ergeben.
Ein kurzes Fazit
Bei einem Verdacht auf sexuelle Gewalt ist, wie Tanja Brüning und ihre Kolleginnen betonen, die schlechteste Entscheidung, nichts zu tun: Ein unklarer Verdacht, ein ungutes Gefühl oder diffuse Aussagen eines Kindes sollten niemals ignoriert werden. Abwarten oder Verdrängen schütze nicht –weder das Kind noch die behandelnde Fachkräfte. Verantwortung beginne dort, wo ein Verdacht entstehe. Zuständigkeit heiße nicht, alles selbst zu lösen, sondern die richtigen Stellen zu informieren und den nächsten Schritt zu initiieren.
Dieser Beitrag ist im Original bei Univadis.de erschienen, Teil des Medscape Professional Network.