Der folgende Beitrag erscheint in Zusammenarbeit mit dem Virchowbund. Tarifverträge kennen viele Ärzte aus dem Krankenhaus. Im ambulanten Bereich gibt es keine Tarifbindung für angestellte Ärzte und Ärztinnen. Nur für Medizinische Fachangestellte existiert ein Tarifvertrag MFA. Doch selbst dieser gilt nicht automatisch in allen Praxen, sondern nur dann, wenn dies im Arbeitsvertrag ausdrücklich vereinbart wurde.
Aber auch angestellte Ärzte im ambulanten Bereich orientieren sich bei ihren Gehaltsvorstellungen an den Entgeltgruppen und Stufen des TV-Ärzte. Die Tarife der Kliniken und des öffentlichen Dienstes sind deshalb auch für angestellte Ärzte und Praxisinhaber relevant.
Welche Tarifverträge für Ärzte gibt es?
Für Krankenhäuser in öffentlicher Hand gilt je nach Arbeitgeber:
- Tarifvertrag für Universitätskliniken (TV-Ärzte TdL)
- Tarifvertrag für kommunale Krankenhäuser (TV-Ärzte VKA)
Für Ärzte und Ärztinnen im öffentlichen Dienst, die nicht an einer kommunalen Klinik oder einer Uniklinik arbeiten, werden normalerweise die Tarifverträge TVöD (Bundesdienst) und TV-L (Landesdienst, ohne Universitätskliniken) angewendet. Sie werden von der Tarifgemeinschaft deutscher Länder verhandelt.
Hinzu kommen die Verträge für die großen privaten Kliniken mit der Gewerkschaft Marburger Bund:
- HELIOS
- Asklepios
- Damp
- KMG
- Rhön
- Sana
Daneben gibt es noch weitere, kleinere Tarifverträge und ergänzende Verträge zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung.
Wie viel verdient man als angestellter Arzt?
Das Gehalt als angestellter Arzt lässt sich aus den entsprechenden Gehaltstabellen der Tarifverträge ablesen. Die Vereinbarungen zum Gehalt sind nach Berufsgruppen bzw. Tätigkeit und Stufen gegliedert. Üblich ist eine Einteilung in Ärztin oder Arzt in Weiterbildung, Facharzt und Oberarzt sowie leitender Arzt oder Chefarzt-Vertreter. Ein Chefarzt wird oft außertariflich bezahlt.
TV-Ärzte: TdL
Der aktuelle TV-Ärzte der Uniklinken (TdL) gilt seit dem 1.2.2025 bis zum 31.12.2025. Ab dem 1.1.2026 sinkt die zugrunde gelegte Wochenarbeitszeit von 42 auf 40 Wochenstunden und Oberärzte bzw. Chef-Arztvertreter erreichen Stufe 3 bereits nach 10 anstatt 11 Jahren.
Im TdL verdient man 2025 mit einjähriger Berufserfahrung als Facharzt rund 7.426 Euro. Ein Facharzt mit einer Berufserfahrung von 4 Jahren (Stufe 2) hat Anspruch auf ein Entgelt von etwa 8.050 Euro brutto pro Monat bei einer 42-Stunden-Woche. Fachärzte mit längerer Berufserfahrung werden nach Stufe 3 (7. Jahr) bis 6 (13. Jahr) entlohnt. Die Entgeltgruppen 3 und 4 sind Oberärzten bzw. Leitenden Oberärzten bzw. Chefarzt-Vertetern vorbehalten. Ein Oberarzt verdient nach TdL-Tarif zwischen 9.302 Euro im 1. Jahr und 10.631 Euro ab dem 7. Jahr.
Tarifvertrag TVöD Bund
Für Ärzte im Öffentlichen Dienst gelten die Entgeltgruppen E14 und E15. Nach TVöD Bund verdient man im Jahr 2025 mit einjähriger Berufserfahrung rund 5.154 Euro. Ein Facharzt mit einer Berufserfahrung von 5 Jahren (E14, Stufe 4) hat Anspruch auf ein Entgelt von etwa 6.415 Euro brutto pro Monat. Ein Facharzt mit 9 Jahren Berufserfahrung (Entgeltgruppe 15, Stufe 5) verdient etwa 8.840 Euro. Das Gehalt im öffentlichen Dienst ist damit etwas niedriger.
Gehaltstarifvertrag Ärzte herunterladen: Aktuelle Entgelttabellen sowie Informationen zur Eingruppierung finden Sie
hier zum kostenlosen Download. Was wird in Tarifverträgen geregelt?
Neben dem Gehalt (Tariflohn) enthalten die Verträge auch noch Regelungen zu:
- Wöchentliche Arbeitszeit bzw. tägliche Arbeitszeit
- Überstunden
- Dienste, z. B. Bereitschaftsdienst
- freie Wochenenden
- Arbeitsbedingungen
- Kündigungsfristen
- Zusatzleistungen, z. B. Anspruch auf Sonderzahlungen
- Teilzeitarbeit
- Urlaub
Tarifverträge sind dabei ähnlich gestaltet wie Arbeitsverträge. Üblicherweise sind sie allerdings sehr viel umfangreicher und enthalten viele Regelungen, die dann in den individuellen Verträgen nicht mehr festgeschrieben werden.
Gehaltschancen von angestellten Ärzten im ambulanten Bereich
Für angestellte Ärzte im ambulanten Bereich gilt der Tarifvertrag in der Regel nur dann, wenn sie die Tarifbindung im Arbeitsvertrag vereinbaren. Häufig orientieren sich die Arbeitsverträge z. B. in einem MVZ oder einer Berufsausübungsgemeinschaft aber am tariflichen Entgelt im öffentlichen Dienst (TVöD).
Laut einer Umfrage der ApoBank (2021) verdienen angestellte Ärzte je nach Fachgruppe durchschnittlich 65.000 bis 102.600 Euro jährlich. Kommen dazu noch Umsatzbeteiligungen, erhöht sich das Gehalt auf rund 110.000 bis 130.000 Euro. Angestellte Ärztinnen erhalten im Durchschnitt 18 Prozent weniger Gehalt. Praxisinhaber gehen dagegen im Schnitt mit 170.000 bis 190.000 Euro nach Hause.
Ein Muster für einen Arbeitsvertrag für angestellte Ärzte können Sie am Seitenende herunterladen, wenn Sie bereits Mitglied im Virchowbund sind. Außerdem beantwortet unsere Praxisinfo „Assistent/angestellter Arzt in der Vertragsarztpraxis“ viele Fragen zum Arbeitsverhältnis. Mehr zum Thema Arbeitsrecht in der Arztpraxis finden Sie auf der
Internetseite des Virchowbunds hier.
Angestellt im MVZ arbeiten
Die große Mehrheit der ambulant angestellten Ärzte und Ärztinnen arbeitet in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ). Was die Arbeit dort im Vergleich zur Gemeinschaftspraxis so besonders macht, erklären wir Ihnen im Beitrag „Arbeiten im MVZ“.
Verdienen Niedergelassene besser?
Das Gehalt für angestellte Ärzte lässt sich anhand der Entgelttabellen einfach kalkulieren. Es ist aber deutlich schwieriger, über das Einkommen von Praxisinhabern verlässliche Aussagen zu machen. Hier spielen diverse Faktoren eine Rolle – nicht zuletzt die Fachrichtung der Praxis. Viele Eigentümer erreichen Gewinne, die deutlich über den Tarifgehältern liegen. Der
coliquio-Gehaltsreport 2023 ermittelt z. B. einen Brutto-Jahresverdienst von 164.100 Euro für niedergelassene Ärzte in Einzelpraxis und 162.700 Euro für Ärzte in einer Gemeinschaftspraxis bzw. einem MVZ.
Ob sich eine Praxisgründung lohnt, hängt aber nicht nur von finanziellen Aspekten ab. Die Niederlassung bietet noch ganz andere Vorteile, zum Beispiel mehr Flexibilität bei der Gestaltung der Arbeitszeit und damit eine bessere Work-Life-Balance.
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