Kolumne

So wirkt sich die geplante GOÄ-Novelle auf die hausärztliche Praxis aus

Unser Abrechnungsexperte hat sich die neue GOÄ-Gebührenliste genauer angesehen und wichtige Leistungen einem Vorher-Nachher-Vergleich unterzogen.

02.02.2026Autor: Dr. med. Gerd W. Zimmermann
GOÄ

In seiner Kolumne „Ziffern. Zahlen. Zimmermann.“ ordnet Abrechnungsexperte Dr. med. Gerd W. Zimmermann regelmäßig aktuelle Entwicklungen ein, erklärt Abrechnungsfragen und gibt in Online-Fortbildungen konkrete Tipps für die Praxis.

Die Bundesärztekammer (BÄK) hat nach jahrelangen Beratungen eine mit den privaten Krankenversicherungen (PKV) vereinbarte, neue GOÄ-Gebührenliste vorgelegt. Anlässlich des Neujahrsempfangs der Ärzteschaft im Januar 2026 in Berlin, hat nun die zuständige Gesundheitsministerin Nina Warken mitgeteilt, „die neue GOÄ wird angegangen und wir werden sie auch dieses Jahr regeln und umsetzen“. Im BMG sei dazu ein Arbeitsprozess aufgesetzt.  Es empfiehlt sich deshalb, sich schon jetzt mit dieser kompletten Neuregelung zu beschäftigen. Die Auswirkungen auf die hausärztlichen Praxen sind dabei als erfreulich anzusehen.
Ein Blick in die einzelnen Abschnitte der GOÄ, die für Hausärzte bei der Behandlung von Privatpatienten oder bei sonstigen Kostenträgern eine Rolle spielen dürften, zeigt die Effekte dieser Neugestaltung und lässt zugleich einen Ausblick auf die finanziellen Tendenzen zu. 
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Dr. med. Gerd W. Zimmermann
Autor
Dr. med. Gerd W. Zimmermann ist Facharzt für Allgemeinmedizin und ehemaliges langjähriges Mitglied in Gremien der KV Hessen, der Landesärztekammer Hessen, der KBV, der BÄK, des G-BA und des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes gewesen.

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