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Neue UV-GOÄ bringt weitere Abrechnungsvorteile
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Ist das ein Vorzeichen zur GOÄ-Reform? Zumindest die „Gebührenordnung für Ärzte in der gesetzlichen Un-fallversicherung (UV-GOÄ)“ ist bereits jetzt in wichtigen Abschnitten komplett überarbeitet worden. Die Neu-erungen sind zum 1. Juli 2026 in Kraft getreten und betreffen auch die für Hausärzte so wichtigen Grundleistungen.

In seiner Kolumne „Ziffern. Zahlen. Zimmermann.“ ordnet Abrechnungsexperte Dr. med. Gerd W. Zimmermann regelmäßig aktuelle Entwicklungen ein, erklärt Abrechnungsfragen und gibt in Online-Fortbildungen konkrete Tipps für die Praxis.