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Neu im Vorsorgekatalog: Das Lungenkrebs-Screening muss man „programmieren“
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Während nach den Plänen der Bundesregierung der Check-up und das Hautkrebsscreening ab 2027 für 2 Jahre auf den „Prüfstand“ kommen, ist das Spektrum seit April 2026 durch das Lungenkrebsscreening erweitert worden. Hausärztinnen und Hausärzte spielen hier in vielerlei Hinsicht eine zentrale Rolle, die man aber erkennen muss.

In seiner Kolumne „Ziffern. Zahlen. Zimmermann.“ ordnet Abrechnungsexperte Dr. med. Gerd W. Zimmermann regelmäßig aktuelle Entwicklungen ein, erklärt Abrechnungsfragen und gibt in Online-Fortbildungen konkrete Tipps für die Praxis.