Reformen zulasten der ambulanten Versorgung in der GKV gab es schon immer. Noch nie aber wurde wegen der vermuteten Folgen der sprichwörtliche Teufel so sehr an die Wand gemalt wie jetzt. 1977 startete die „Rallye“ mit dem Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz (KVKG), 1981 folgte das Kostendämpfungs-Ergänzungsgesetz (KVEG). Als Startpunkt einer bis heute andauernden Reformflut im deutschen Gesundheitswesen kann man danach das 1988 in Kraft getretene Gesundheitsreformgesetz (GRG) ansehen.
Mit ihm wurde die gesetzliche Krankenversicherung aus dem 2. Buch der Reichsversicherungsordnung (RVO) in das Fünfte Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V) übernommen. Die Folge waren weitere umfassende Reformen wie 1993 das Gesundheitsstrukturgesetz (GSG), 1996 das Beitragsentlastungsgesetz, bereits 1997 folgten die GKV-Neuordnungsgesetze (NOG 1 und NOG 2), 1999 das GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz, 2000 das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz), 2002 das Beitragssatzsicherungsgesetz (BSSichG), 2003 das Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz, GMG), 2007 das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz und 2011 das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG). Alle hatten zum Ziel, die Krankenkassenbeiträge zu stabilisieren.