Seit dem 1. Oktober ist die Entbudgetierung in Kraft, und viele Hausärztinnen und Hausärzte fragen sich: Drohen mir noch Regresse, wenn ich jetzt mehr leiste? Die Antwort ist überwiegend positiv: Die klassische Wirtschaftlichkeitsprüfung nach § 106 SGB V ist für entbudgetierte Leistungen entfallen.
Wer von der Fachgruppe abweicht, gilt nicht mehr automatisch als unwirtschaftlich. Im Gegenteil: Wer mehr leistet, handelt im Sinne des Gesetzes. Die Krankenkassen haben hier ihren Einfluss verloren; das sprichwörtliche Zünglein an der Waage ist nun allein die Kassenärztliche Vereinigung (KV).
Doch die Freiheit ist nicht grenzenlos. Während die statistische Prüfung wegfällt, bleibt die Plausibilitätsprüfung nach Zeitvorgaben gemäß § 87a SGB V bestehen. Die KV muss weiterhin prüfen, ob die abgerechneten Leistungen zeitlich überhaupt erbringbar waren.
Achten Sie penibel auf diese Grenzen, um nicht in die Falle zu tappen:
Empfinden Sie die verbleibende Zeitprofilprüfung nach § 87a als legitimes Instrument oder als unnötige Fessel in Zeiten des Ärztemangels? Diskutieren Sie in den Kommentaren mit!