Viele Praxen stolpern über Fallstricke im EBM, etwa bei der elektronischen Patientenakte (GOP 01648) oder der Geriatrie (GOP 03362). Besonders fehleranfällig ist die Chronikerregelung für die GOP 03220 und GOP 03221. Hier gilt die strikte 4-3-2-1-Regel: In vier Quartalen sind mindestens drei Arzt-Patienten-Kontakte (APK) nötig, davon zwei persönliche (pAPK). Wichtig zu wissen: Ein Videosprechstunden-Kontakt zählt voll als pAPK, sodass der Patient im gesamten Zeitraum nur ein einziges Mal physisch in der Praxis erscheinen muss. Zudem zählt der mittelbare Kontakt nach GOP 01435 als ein valider APK.
Diese komplexen Vorgaben lassen sich gewinnbringend auf die neue, oft als sinnlos kritisierte Versorgungspauschale nach GOP 03100 übertragen. Wird diese bei Patienten, die unter die Pauschale fallen, nur jedes zweite Quartal gezielt angesetzt, fällt das Honorar durchweg höher aus als bei der Standard-Versichertenpauschale. Dr. Zimmermann rechnet vor: Bei einem 30-jährigen Hypertoniker bringt die clevere Steuerung über zwei Quartale hinweg einen spürbaren Honorarvorteil von zweimal 14,28 €. Mit gezieltem Controlling digitaler und mittelbarer Kontakte lässt sich die Abrechnung im Praxisalltag optimieren.