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Regressrisiko: Diese Arzneimittel sind nicht mehr verordnungsfähig
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Praxen dürfen homöopathische und weitere Arzneimittel ab sofort nur noch privat verordnen. Das sieht das seit 30. Juli 2026 geltende Spargesetz vor. Ärzte sollten dies beachten, um ein mögliches Regressrisiko zu vermeiden.

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