Bis 2014 hatten wir eine Kassenpraxis ... |
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Bis 2014 hatten wir eine Kassenpraxis ...
... und haben damals alle Patienten darüber informiert, dass sie sich ihre Unterlagen für den Folgearzt abholen können. (Per Ü Befundanforderung auch gesendet an Weiterbehandler.) Nun (2019) möchte ein Ehepaar (GKV) alle Unterlagen haben - der letzten 10 Jahre? Oder gibt es einen Anspruch auf alles? Habe gehört, dass Fremdbriefe nicht herausgegeben werden sollten? Klar, Patienten haben Recht auf die Unterlagen - aber von wann bis wann und sollte/kann man die
![]() Augenheilkunde, Chirurgie, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Innere Medizin, Kinder- und Jugendmedizin, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Neurochirurgie, Neurologie, Pathologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Radiologie, Urologie, Allgemeinmedizin, Notfallmedizin, Komplementärmedizin, Versicherungswesen, Allergologie, Neurologie und Psychiatrie
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