Bildaufaufnahmen bei Demenzkranken zur Dokumentation |
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Bildaufaufnahmen bei Demenzkranken zur Dokumentation
Wenn die Angehörigen/Betreuer/Vormund bei demenzkranken Pflegeheimbewohnern die Einwilligung zur Behandlung während ihrer Abwesenheit erklärt haben, ist dann eine Bildaufnahme (Foto) des Mundbereichs zur Dokumentation ein Verstoß gegen Paragraf 201a StGB?
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