Betriebsausflug Absicherung |
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Betriebsausflug Absicherung
Liebe Kolleginnen und Kollegen, kann mir jemand mitteilen, ob es für die Planung eines Praxisausflugs versicherungstechnisch ein Problem ist, eine sportliche Betätigung einzuplanen (hier: Rafting auf der Iller)? Oder muß die Beteiligung des Personals auf freiwilliger Basis unter Ausschluss einer Haftung geschehen? Für fundierte Antworten danke ich im Voraus! MK
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