Beihilfe-Berechtigte bei Psychotherapie schlechter gestellt als GKV - darf das sein? |
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Beihilfe-Berechtigte bei Psychotherapie schlechter gestellt als GKV - darf das sein?
Bei einem Langzeitantrag (LZT): es wurden 60 beantragt, es gibt aber weiterhin nur 45 Sitzungen Verhaltenstherapie (VT), obwohl in der GKV mittlerweile bei LZT 60 Sitzungen Standard sind. Ist mir aufgefallen, fand ich nicht so tragisch, weil ich eh hoffe, dass wir damit auskommen. Und wenn nicht, schreibe ich halt den Bericht zum Fortführungsantrag. Heute aber erzählte eine Beamtin, die sich zum Erstgespräch vorstellte und die vor 3 Jahren (woanders) eine VT abgeschlossen hat, es...
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