Banale Frage zur Abrechnung von Laborleistungen |
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Banale Frage zur Abrechnung von Laborleistungen
Wir sind durch unsere Auszubildende verunsichert worden, was die Abrechnung der in der Praxis durchgeführten Blutzuckermessung betrifft. Bisher haben wir immer die Ziffern 32057-32089 abgerechnet. Angeblich soll jetzt die 32025 anzuwenden sein. Auch eine Nachfrage bei unserer KV konnte keine überzeugende Klärung herbeiführen.
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