Ausfallhonorar für nicht eingehaltene Termine |
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Ausfallhonorar für nicht eingehaltene Termine
Obwohl sicher schon mal thematisiert: ist es wirklich legal, Patienten ein Ausfallshonorar in Rechnung zu stellen, wenn sie ihre Termine weder einhalten noch absagen? Ggfs. wird das in der Zahnmedizin anders gehandhabt, aber ich habe mal gehört, dass es in der übrigen Humanmedizin den Standes- bzw. berufspolitischen Regeln widerspricht. Oder ist das nur eine Vorgabe der KV?
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