AU nach ästhetischem Eingriff? |
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AU nach ästhetischem Eingriff?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie ist das eigentlich mit der Krankmeldung nach ästhetischen Eingriffen geregelt oder üblich? Darf ich einem Patienten nach einer IGeL-OP eine Arbeitsunfähigkeit ausfüllen oder muss er Urlaub nehmen? Gibt es da eine gesetzliche Regelung, wie machen Sie das oder hätte ich die Frage besser nicht stellen sollen??
![]() Augenheilkunde, Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Allgemeinmedizin, Plastische und Ästhetische Chirurgie
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