Archivierung von Knochenmarkpunktaten |
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Archivierung von Knochenmarkpunktaten
Ich führe in einem kleineren Krankenhaus Knochenmarkspunktionen durch, die ich als Hämatologe selbst beurteile (nur die Ausstriche. Die Stanzbiopsien gehen wie üblich in ein pathologisches Institut. ) Weiß jemand, ob und ggfls wie lange man KM-Ausstriche archivieren muß. Gibt es dazu Vorschriften. Oder reicht es, die Befunde zu archivieren und die Präparate zu entsorgen? Vielleicht können mir auch Kollegen aus der Pathologie weiterhelfen mfG
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