Änderung der Beihilfeverordnung für Psychotherapie |
---|
von
![]() |
Änderung der Beihilfeverordnung für Psychotherapie
Hallo KollegInnen, gerade habe ich bei unserer Landeskammer die news gelesen (schon fast zwei Wochen alt ...), dass die Beihilfeverordnung geändert worden sei. Änderungen betreffen u.a. - Antragsschritte: Wenn ich richtig verstanden habe gilt nun für VT 60 (+20), TP 60 (+40), AP 160 (+140). Soll wohl heißen, die KZT entfällt? - Akutbehandlung: nicht zu verwechseln mit der Akutbehandlung in der GKV!: Wenn Behandlungsbedarf festgestellt wurde und ein GA-Verfahren...
![]() Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Psychologische Psychotherapie, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Leser: 7772 Teilnehmer: 17 Kommentare: 40
|