32015 Befreiungsziffer orale Antikoagulation auch bei DOAKs? |
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32015 Befreiungsziffer orale Antikoagulation auch bei DOAKs?
Die Laborbefreiungsziffer 32015 ist bei der Überwachung von oral antikoagulierten Patienten einzusetzen und bezieht sich nach allgemeinem Verständnis auf die Marcumartherapie. Die DOAKs breiten sich aus. Gilt hier auch die Befreiungsziffer? Wir haben bei der KV noch nicht nachgefragt. Und ob wir dort kompetente Antwort bekommen? Ich wollte das einfach mal zur Diskussion freigeben und bin gespannt auf die Beiträge.
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