26-j. Pat. mit anzüglichem Familiennamen braucht Gutachten für Namensänderungsbehörde |
---|
von
![]() |
26-j. Pat. mit anzüglichem Familiennamen braucht Gutachten für Namensänderungsbehörde
Ansonsten völlig gesunder Pat. leidet seit Pubertät unter für ihn traumatischen Veräppelungen seines Familiennamens (innere Isolation, depressive Zustände), mit flahbacks in der Folge heute, dementsprechend Vermeidung seiner Namensnennung. Namensänderungsbehörde verlangt ein psychol. Gutachten/Attest. Pat. kam auf mich als Psychol. Psychotherapeutin zu. Welche/r freundliche Kollege/in lässt mich an seinen/ihren Erfahrungen mit solchen Fällen teilhaben...
![]() Öffentliches Gesundheitswesen, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Psychologische Psychotherapie, Neurologie und Psychiatrie
Leser: 2826 Teilnehmer: 12 Kommentare: 16
|