§ 23a Infektionsschutzgesetz |
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§ 23a Infektionsschutzgesetz
Der o.g.Paragraph bzw. seine Umsetzung ist ein heiß diskutiertes Thema in den von mir betriebsärztlich betreuten Kliniken. Eine Hygienefachkraft teilte mir mündlich mit dass § 23 A ersatzlos gestrichen wird bzw. durch eine Paragraphen mit neuen Inhalt ersetzt werden soll .- Im Internet fand ich nichts...- Ist der Sachverhalt korrekt dargestellt ?
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