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Schweigepflicht

von  Gold-Mitglied Dr. ... (Öffentliches Gesundheitswesen) am  4. Februar 2010
Schweigepflicht
Ein Mensch stürzt an Punkt A. Er setzt sich in sein Auto, um in eine Klinik Punkt B zu gelangen - 1 Stunde Fahrzeit. In der Zielklinik wird festgestellt, dass er einen "Beinbruch" [nicht bekannt ob Schienenbein oder Wadenbein] hat. Der Klinikarzt nimmt Alkoholgeruch wahr und ruft die Polizei, diese macht einen Atemtest, der Führerschein wird eingezogen.
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